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Karl und Minna Klauer'sche Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Heringen/Helme OT Auleben · anerkannt 1910

Stiftungszweck

§ 1
Die Karl und Minna Klauer'sche Stiftung in Auleben hat die Aufgabe, armen, kranken und schwachen Einwohnern Unterstützung und Pflege angedeihen zu lassen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Steinerstock 9
99765 Heringen/Helme OT Auleben

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 3 Die Verwaltung und Vertretung der Stiftung erfolgt durch die Stiftsverwaltung, welche aus dem Ortsvorstand und dem Gemeindekirchenrat besteht. Den Vorsitz in der Verwaltung führt der Ortsvorsteher, der Stellvertreter ist der Ortsgeistliche. ... Urkunden werden gültig vollzogen, wenn sie außer von dem Vorsitzenden noch von einem Mitgliede der Verwaltung unterzeichnet werden. Berichte und sonstige Schreiben vollzieht der Vorsitzende allein. ...

Organe

Stiftsverwaltung Mitglieder: 11

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung10.12.1910
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Heringen/Helme OT Auleben sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1910 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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