Stiftung24

Deutsche Archiv Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Arnstadt · anerkannt 2019

gemeinnützig

Zweck laut Satzung

§2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, von Kunst und Kultur sowie der Volks- und Berufsbildung.
 
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck im Bereich von Wissenschaft und Forschung insbesondere
a) durch das Vorhalten einer Datenbank über das eigene und das durch Dritte zur Verfügung gestellte Archivgut zu wissenschaftlichen Zwecken,
b) durch das Betreiben einer webbasierten Plattform zur Vernetzung der am Wissenschaftsbetrieb beteiligten Personen und Organisationen,
c) durch das Anfertigen von Abzügen, Kopien und Digitalisaten im Rahmen der gesetzlichen,
vertraglichen und urheberrechtlichen Bestimmungen,
d) durch Publikationstätigkeit in eigenen oder fremden Medien.
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck im Bereich von Kunst und Kultur insbesondere
a) durch die Aufbereitung, Konservierung und fachgerechte Lagerung der erworbenen Archivalien und Gegenstände,
b) durch.die Digitalisierung, Katalogisierung und Inventarisierung des Archivguts,
c) durch die Durchführung und Aufzeichnung von Interviews mit lebenden Zeitzeugen.
Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck im Bereich der Volks- und Berufsbildung insbesondere
a) durch den der Öffentlichkeit ermöglichten Zugang des nicht geschützten Anteils des eigenen
und des durch Dritte zur Verfügung gestellten Archivguts,
b) durch Ausleihe von Archivalien und Artefakten an interessierte Museen, Archive und Bibliotheken unter Beachtung der üblichen Ausleihpraktiken, des Zustandes und der Transportfähigkeit des Archivguts sowie der versicherungsrechtlichen Bestimmungen,
c) durch Ausstellungen, Vorträge, Lesungen, Workshops oder andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit.
(2) Die Stiftung kann ihre Zwecke im In- und Ausland verfolgen.
(3) Der Stiftungszweck kann auch mit der Einrichtung von Zweckbetrieben im Sinne der Abgabenordnung verwirklicht werden, z.B. durch Übernahme der Trägerschaft von Museen, Bibliotheken, Ausstellungen oder weiteren Archiven, wenn und soweit die Mittel der Stiftung hierzu ausreichen.
( 4) Die Stiftung kann wirtschaftliche Geschäftsbetriebe errichten, betreiben und sich an solchen
beteiligen. Die dabei erzielten Überschüsse sind der Verwirklichung der Stiftungszwecke zuzuführen.
(5) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gem. §58 Nr. 2 AO finanzielle oder sachliche Mittel, soweit es sich dabei nicht um Grundstockvermögen handelt, zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln den Stiftungszweck nach §2 Abs. 1 (Wissenschaft und Forschung, Kunst und
Kultur sowie der Volks- und Berufsbildung) fördern.
(6) Die Stiftung kann Zustiftungen und Spenden annehmen, ist aber nicht dazu verpflichtet.
(7) Die Stiftung kann ihre Zwecke selbst oder gem. §57 Abs. 1 Satz 2 AO durch Hilfspersonen
verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Kasseler Straße 4
99310 Arnstadt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Stiftungsorgane   (1) Organe der Stiftung sind a) der Stiftungsvorstand, b) das Kuratorium.   ...     §8 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsvorstandes   (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Präsident und der Vizepräsident sind einzelvertretungsberechtigt, sowie bei deren beiden Abwesenheit oder Verhinderung auch jedes weitere Vorstandsmitglied. Die Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten und Vizepräsidenten ist in diesemFall zu dokumentieren. Abweichend vom Verhinderungsfall des Präsidenten und Vizepräsidenten vertreten die übrigen Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinschaftlich.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: Kuratorium Mitglieder:

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung02.12.2019
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Arnstadt sind insgesamt 9 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 2019 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis