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Stiftung "Kinderhaus von Wintzingerode"

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Heringen/Helme OT Auleben · anerkannt 1950

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen
(1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat und die
Familienversammlung können als weitere Organe zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens,
wenn die familiären Voraussetzungen dafür gegeben sind, eingerichtet werden.
 
§9 Stiftungsvorstand
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern.
(2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder
abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der StifterGordon Speda
über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes.
(3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen
Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung
erfolgreich im Interesse der Familie führen werden.
(4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind dieSteerMitglieder des Stiftungsvorstands,
handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung
gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand
vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifter aus dem
Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder, sofern
eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des
Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
(5) Der erste Vorstand besteht aus den StifternGordon und Michaela Theresia Speda.
(6) Gordon Speda ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des
Vorsorgefalls (vgl. § 1814 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem
Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
(7) Michaela Theresia Speda ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und
die Stellvertretung vonGordon Speda sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des
Stiftungsvorstandes. Sie ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
(8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des
Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein den
Stiftern, solange sie Mitglieder des Stiftungsvorstands sind, und zwar auch dann, wenn sie
weitere Vorstandsmitglieder berufen haben. Sofern weitere Mitglieder berufen sind, sind
diese für sämtliche anderen Angelegenheiten zuständig, die nicht aus der Entscheidung
über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge
bestehen; dadurch wird die Zuständigkeit der Stifter für ebendiese Angelegenheiten nicht
eingeschränkt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Karl-Liebknecht-Straße 12
99765 Heringen/Helme OT Auleben

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. Zusätzlich kann vom Vorstand ein Rechnungsführer bestellt werden. (2) ...   §7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Mitglieder des Vorstands sind: a) der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Auleben, der grundsätzlich der Vorsitzende ist. b) der für Auleben zuständige Gemeindepfarrer, der sich durch ein Mitglied des Gemeindekirchenrates, mit Wohnsitz in Auleben, vertreten lassen kann. Diese handelnde Person ist der stellvertretende Vorsitzende. c) der/die Leiter/in der Kindertagesstätte ¿Kinderhaus von Wintzingerode¿. (2) ...   § 8 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten die Stiftung gemeinsam. (2) ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung03.07.1950
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In Heringen/Helme OT Auleben sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 1950 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis