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Stiftung Wüstheuterode

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gemeinnützig

Die Stiftung Wüstheuterode ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wüstheuterode.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszwecke (1) Die Stiftung dient der Sicherung und der Förderung einer gedeihlichen Weiterentwicklung von Wüstheuterode. Die Schaffung der hierfür erforderlichen infrastrukturellen und ideellen Voraussetzungen soll gezielt unterstützt werden. Die Stiftung soll zur Entwicklung und Stützung eines günstigen kommunalen Umfeldes für dieses übergreifende Ziel insbesondere auch heimatpflegerische, kulturelle, sportliche und umweltschützerische Aktivitäten der örtlichen Bürgerschaft unterstützen und auch initiieren und so zur weiteren nachhaltigen Entwicklung eines lebendigen Gemeinwesens in Wüstheuterode beitragen. Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich räumlich zunächst auf das Gemeindegebiet von Wüstheuterode. Eine Erweiterung auf das Gebiet angrenzender Gemeinden ist grundsätzlich möglich. (2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden die Erträge aus dem Stiftungsvermögen verwendet, wie sie durch die Erstausstattung des Stiftungskapitals und durch später erfolgende Zustiftungen von Barmitteln, Grundstücken oder Rechten zur Verfügung stehen. Der Erfüllung der Stiftungszwecke dienen ebenso die der Stiftung zugewendeten Spenden. Sollte die Gemeinde Wüstheuterode durch Zusammenschluss mit anderen Gemeinden im Rahmen einer Gebietsreform nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Erfüllung der Stiftungszwecke in einer räumlichen Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet von Wüstheuterode. (3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Förderung aller Aktivitäten zur Erhaltung und Erweiterung der in Wüstheuterode vorhandenen Anlagen für den Schul-, Vereins- und Breitensport und Sicherung der Nutzungsmöglichkeiten für die gesamte Bevölkerung; Unterstützung der örtlichen Sportvereine u.a. durch Schaffung notwendiger Räume zur Pflege des Vereinslebens und Unterstützung bei der Schaffung zusätzlicher Flächen für den Vereins-, Schul- und Breitensport; 2. Unterstützung der örtlichen Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten für alle Gemeindemitglieder im Sinne des Breitensports; 3. Unterstützung und Durchführung von Umwelt- und Naturschutzprojekten sowie landschaftspflegerischer Maßnahmen auf der Gemarkung Wüstheuterode im Zuge der Umsetzung des kommunalen Maßnahmenplans im Rahmen der Agenda 21, insbesondere von Projekten zur Nutzung regenerativer Energiequellen; 4. Förderung der Erhaltung, der Restaurierung und der Wiederbelebung denkmalgeschützter, im Bestand bedrohter Bausubstanz im Gemeindegebiet von Wüstheuterode; 5. Förderung des örtlichen Brauchtums und der Heimatpflege durch Unterstützung von Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten; 6. Unterstützung der Bildungsarbeit der örtlichen Schule und des Kindergartens und Förderung der Spiel- und Sportmöglichkeiten in diesen Einrichtungen; 7. Unterstützung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Schaffung verlässlicher örtlicher Hilfsangebote im Bereich der sozialen Betreuung älterer Menschen; 8. Schaffung eines Modellprojektes ¿Altergerechtes Wohnen und Wiederbelebung ländlicher Bausubstanz " durch Entwicklung von Plänen und durch Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung von Wohnraum, der den Bedürfnissen älterer Menschen entspricht. (4) Soweit nach den vorstehenden Stiftungszwecken die Unterstützung der Gemeinde Wüstheuterode bzw. dort ansässiger Vereine verwirklicht werden soll, versteht sich die Stiftung als Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Beschaffung und Zuwendung entsprechender Mittel ist ein weiterer Satzungszweck. (5) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. Zuwendungen an Dritte, deren Zwecke mit dem Stiftungszweck übereinstimmen, werden auf Antrag gewährt. (6) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftungen besteht für Dritte nicht. (7) Nicht alle Stiftungszwecke müssen gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Der Vorstand entscheidet entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung über die Auswahl der zu fördernden Projekte.     §3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifterin erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der Organmitglieder beträgt 4 Jahre. ¿ Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder Ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. ¿ (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.   §8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei (3) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) ein weiteres Vorstandsmitglied. ¿ (2) ¿ Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ... (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) Dem Vorstand obliegen insbesondere: ¿

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 5-20

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Wüstheuterode“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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