Stiftung Wüstheuterode
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Wüstheuterode · anerkannt 2012
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
§2
Stiftungszwecke
(1) Die Stiftung dient der Sicherung und der Förderung einer gedeihlichen Weiterentwicklung von Wüstheuterode. Die Schaffung der hierfür erforderlichen infrastrukturellen und ideellen Voraussetzungen soll gezielt unterstützt werden.
Die Stiftung soll zur Entwicklung und Stützung eines günstigen kommunalen Umfeldes für dieses übergreifende Ziel insbesondere auch heimatpflegerische, kulturelle, sportliche und umweltschützerische Aktivitäten der örtlichen Bürgerschaft unterstützen und auch initiieren und so zur weiteren nachhaltigen Entwicklung eines lebendigen Gemeinwesens in Wüstheuterode beitragen.
Die Tätigkeit der Stiftung beschränkt sich räumlich zunächst auf das Gemeindegebiet von Wüstheuterode. Eine Erweiterung auf das Gebiet angrenzender Gemeinden ist grundsätzlich möglich.
(2) Zur Erfüllung des Stiftungszweckes werden die Erträge aus dem Stiftungsvermögen verwendet, wie sie durch die Erstausstattung des Stiftungskapitals und durch später erfolgende Zustiftungen von Barmitteln, Grundstücken oder Rechten zur Verfügung stehen. Der Erfüllung der Stiftungszwecke dienen ebenso die der Stiftung zugewendeten Spenden.
Sollte die Gemeinde Wüstheuterode durch Zusammenschluss mit anderen Gemeinden im Rahmen einer Gebietsreform nicht mehr eigenständig existieren, erfolgt die Erfüllung der Stiftungszwecke in einer räumlichen Begrenzung auf das ehemalige Gemeindegebiet von Wüstheuterode.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
1. Förderung aller Aktivitäten zur Erhaltung und Erweiterung der in Wüstheuterode vorhandenen Anlagen für den Schul-, Vereins- und Breitensport und Sicherung der Nutzungsmöglichkeiten für die gesamte Bevölkerung;
Unterstützung der örtlichen Sportvereine u.a. durch Schaffung notwendiger Räume zur Pflege des Vereinslebens und Unterstützung bei der Schaffung zusätzlicher Flächen für den Vereins-, Schul- und Breitensport;
2. Unterstützung der örtlichen Angebote für sportliche und gesundheitsfördernde Aktivitäten für alle Gemeindemitglieder im Sinne des Breitensports;
3. Unterstützung und Durchführung von Umwelt- und Naturschutzprojekten sowie landschaftspflegerischer Maßnahmen auf der Gemarkung Wüstheuterode im Zuge der Umsetzung des kommunalen Maßnahmenplans im Rahmen der Agenda 21 , insbesondere von Projekten zur Nutzung regenerativer Energiequellen;
4. Förderung der Erhaltung, der Restaurierung und der Wiederbelebung denkmalgeschützter, im Bestand bedrohter Bausubstanz im Gemeindegebiet von Wüstheuterode;
5. Förderung des örtlichen Brauchtums und der Heimatpflege durch Unterstützung von Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten;
6. Unterstützung der Bildungsarbeit der örtlichen Schule und des Kindergartens und Förderung der Spiel- und Sportmöglichkeiten in diesen Einrichtungen ;
7. Unterstützung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Schaffung verlässlicher örtlicher Hilfsangebote im Bereich der sozialen Betreuung älterer Menschen;
8. Schaffung eines Modellprojektes ¿Altergerechtes Wohnen und Wiederbelebung ländlicher Bausubstanz " durch Entwicklung von Plänen und durch Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung von Wohnraum, der den Bedürfnissen älterer Menschen entspricht.
(4) Soweit nach den vorstehenden Stiftungszwecken die Unterstützung der Gemeinde Wüstheuterode bzw. dort ansässiger Vereine verwirklicht werden soll, versteht sich die Stiftung als Mittelbeschaffungskörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Die Beschaffung und Zuwendung entsprechender Mittel ist ein weiterer Satzungszweck.
(5) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen. Vornehmlich können die Stiftungseinrichtungen zur Zweckerreichung durch Betriebsgesellschaften betrieben werden, deren Gewinne an die Stiftung abzuführen sind. Zuwendungen an Dritte, deren Zwecke mit dem Stiftungszweck übereinstimmen, werden auf Antrag gewährt.
(6) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen der Stiftungen besteht für Dritte nicht.
(7) Nicht alle Stiftungszwecke müssen gleichzeitig und in gleichem Maße verwirklicht werden. Der Vorstand entscheidet entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Stiftung über die Auswahl der zu fördernden Projekte.
§3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Stifterin erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Bei der Kirche 2
37318 Wüstheuterode
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der Organmitglieder beträgt 4 Jahre. ¿ Nach Ablauf der Amtszeit führen die Organmitglieder Ihre Geschäfte bis zur Neubestellung des Organs fort. ¿ (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen. §8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei (3) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind a) der Vorsitzende b) der stellvertretende Vorsitzende c) ein weiteres Vorstandsmitglied. ¿ (2) ¿ Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ... (4) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (5) Dem Vorstand obliegen insbesondere: ¿
Organe
Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 5-20
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 04.06.2012 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landeverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
Gleicher Zweck
- Alwine Schäfer-Gedächtnisstiftung München
- Näder Foundation Berlin
- Bürgerstiftung Stadt Dannenberg(Elbe) und Umgebung Dannebrg E.
- Szloma-Albam-Stiftung Berlin
- Bürgerstiftung der Sparkasse Uckermark Prenzlau
- Norbert Janssen Stiftung München
- Axel Springer Stiftung Berlin
- Herbert und Veronika Reh-Stiftung Trier
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Stiftung Bildung für Thüringen Erfurt
- Kyffhäuser-Stiftung Sondershausen
- Essrich Familienstiftung Allensbach
- WRBITZKY Familienstiftung 2023 München
- Bürgerstiftung Blankenhain Blankenhain
- Stiftung Grüne Tatze Luisenthal
- Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald Schleusingen
- Familie Will Stiftung für soziale Demokratie Weimar
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