Gustav-Hauschild-Stiftung
ungeklärt · Sitz in Erfurt
Satzungszweck
§ 6
Organ der Stiftung
(1) Organ der Stiftung ist der Vorstand.
(2) - (3) ...
§ 7
Zusammensetzung des Vorstandes
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person und höchstens neun Personen. ... Der erste Vorstand wird einschließlich Festlegung der Amtszeit im Stiftungsgeschäft bestellt. ...
(2) - (3) ...
(4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der erste Vorsitzende ist im Stiftungsgeschäft benannt.
§ 8
Rechte und Pflichten des Vorstandes
(1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende des Vorstandes ist stets einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen wird die Stiftung vom stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Intern gilt als vereinbart, dass stets der Vorsitzende die Stiftung vertreten soll und die weiteren Mitglieder nur bei dessen Verhinderung.
(2) ...
(3) Für die laufenden Geschäfte können ein Geschäftsführer und Hilfskräfte angestellt bzw. beschäftigt werden, wenn dies die finanzielle Situation der Stiftung zulässt. Der Geschäftsführer hat die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Kontaktdaten
Anschrift
Steigerstraße 24
99096 Erfurt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 2 Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes auf dem Gebiet vorindustrieller, traditioneller Bauhandwerkskunst, deren Wiederbelebung durch wissenschaftliche Bauforschung und praktische Anwendung im Altbau unter geomantischen, bauhistorischen, baubiologischen, ökologischen und künstlerischen Aspekten als Voraussetzung einer gesunden Wohnumwelt und Grundlage zur Baufehleranalyse auch für den ressourcenschonenden Neubau dienen soll. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Auszeichnungen mit und ohne Dotierung für herausragende Leistungen in der traditionellen Bauhandwerkskunst, um die Jugend heranzuführen und die Wertschätzung in Vergessenheit geratener Baukunst einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und an Beispielen zugänglich zu machen. Die Auszeichnungen sind entsprechend der vom Stifzungsrat zu erlassenden Richtlinien (§9 Abs. 2 Ziff. 2) öffentlich auszuloben. Je nach vorhandenen Mitteln soll der Stiftungszweck auch die Durchdringung von Wissenschaft, Forschung und Handwerkspraxis verwirklicht werden, insbesondere durch - wissenschaftliche Vorträge mit praktischen Beispielen, - Fachseminare mit Probewerkstücken, - Forschungsausstellungen mit "try and error" Anleitung, - wissenschaftliche Exkursionen mit Praxisbezug, - Denkmal-Stadtführungen mit kritischen Augen, - Aufbau einer Handwerkszeug- und Materialprobensammlung, - Aufbau einer Präsensbbliothek und Mediathek, - Finanzierungshilfen bei Veröffentlichungen fächerübergreifender Themen und Abschlussarbeiten bei Handwerkskammern, Hochschule und Universitäten, - Vorstellung von Bauhandwerksberufsbildern als Berufswahlhilfe, - Fachgespräche zwischen Wissenschaftlern und Handwerkern zu aktuellen Themen, - Stärkung regionaler Bauformen und regionalen Baumaterials durch wissenschaftliche Aufarbeitung, - Untersuchung von Praxis und Theorie im Bauhandwerk und in der Denkmalpflege, -Bauhandwerker-Jugendaustausch und Forschungsprojekte mit anderen Ländern, - länderübergreifende Vergleichsforschung in traditioneller Bnauhandwerkskunst. Die Stiftung kann auch selbst oder durch Hilfspersonen Revitalisierungsprojekte und die Pflege historischer Bausubstanz übernehmen. (2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (3) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. ...
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Erfurt
- König-Stiftung
- Maria-Magdalenen-Stiftung
- Stiftung Bildung für Thüringen
- NATURstiftung David. Die Stiftung des BUND Thüringen
- Stiftung Zukunft Vieselbach
- Dr. Curt Sorge-Stiftung
- Wilhelm Schall'sche Stiftung für die Kirchen und mildtätige Anstalten in Bad Frankenhausen
- Julius von Eichel-Streiber-Stiftung für die 2. Bürgerschule
- Alle 750 in Erfurt
In Thüringen
- Stiftung-Judenbach Judenbach
- Stiftung Heimattreue Erfurter Boppard
- Cataleya Stiftung München
- H I O B Stiftung SCHOP Zella-Mehlis
- Ernst Günther Janka, Dr. Peter Kuhna und Frau Erika Stiftung Schmalkalden
- Meissner MMXXII Stiftung Rudolstadt
- Universal Bau Stiftung Mühlhausen
- Stiftung Morassina Saalfeld OT Schmiedefeld
- Alle in Thüringen