Sarah Wiener Stiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Berlin · anerkannt 2007
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
§ 2 Stiftungszweck und Zweckerfüllung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Erziehung und Bildung auf dem Gebiet einer gesunden Ernährung und Lebensmittelzubereitung.
Dieser Zweck wird verwirklicht durch
a) die Förderung von gesunden und nachhaltigen Ernährungsgewohnheiten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch deren Eltern.
b) die Förderung des Wissens insbesondere von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern um gesunde Lebensmittel sowie eine gesunde und nachhaltige tägliche Ernährung.
c) die Förderung der Fähigkeiten, gesunde und nachhaltige Mahlzeiten zuzubereiten.
d) die Prävention von ernährungsbedingten Zivilisationskrankheiten.
e) Aktionen rund um das Kochen und Essen sowie die praktische Ernährungsbildung in Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen bzw. Kooperationen mit diesen.
f) Aktionen, Kooperationen und Vernetzung mit anderen Akteuren im Bereich der gesunden und nachhaltigen Ernährung.
g) Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Wrangelstraße 31
10997 Berlin
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 6 Stiftungsvorstand (1) Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens drei, höchstens sieben Personen besteht. Der erste Vorstand wird von den Stifterinnen und Stiftern bestellt. § 7 Vertretung der Stiftung (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei Mitgliedern. Eines dieser Vorstandsmitglieder muss die bzw. der Vorsitzende oder die Stellvertretung des Stiftungsvorstandes sein. (2) Der Vorstand kann ein Vorstandsmitglied zum ¿geschäftsführenden Vorstandsmitglied" bestimmen. In diesem Fall vertritt das ¿geschäftsführende Vorstandsmitglied" die Stiftung einzeln. (3) Der Vorstand kann zudem einzelne Vorstandsmitglieder per Beschluss dauerhaft oder befristet zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte bevollmächtigen. Dem bevollmächtigten Vorstandsmitglied ist ein durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertretung unterzeichnete Vollmacht auszuhändigen. § 8 Aufgaben des Vorstands (4) Die Stiftung kann eine Geschäftsführung einrichten. Der Vorstand legt in diesem Fall in der Geschäftsordnung fest, in welchem Umfang er Aufgaben überträgt, und erteilt die erforderlichen Vollmachten. Die Geschäftsführung hat die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 3-5 Geschäftsführung Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Sarah Wiener |
|---|---|
| Gegründet | 2007 |
| Anerkennung | 19.11.2007 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Diese Stiftung gehört zu den 1.230 in Berlin erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 1.230 Stiftungen mit Sitz in Berlin verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Verwandte Stiftungen
In Berlin
Gleicher Zweck
- Geborgen Wohnen Weimar
- Stiftung Dialog und Bildung Berlin
- Beatrice und Rochus Mummert-Stiftung Stuttgart
- Kulturstiftung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB-Kulturstiftung) Frankfurt am Main
- Buchinger-Stiftung Frankenwinheim
- Sebastian Wolff Stiftung für internationalen Jugendhockeyaustausch Hamburg
- Deutsche Stiftung für Recht und Informatik Oldenburg
- saligon Stiftung Zerbst/Anhalt
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Geborgen Wohnen Weimar
- Town & Country-Stiftung Erfurt
- KeramikStiftung Römhild Römhild
- Newka-Stiftung Erfurt
- Stiftung Dr. Georg Haar Weimar
- Stiftung Thüringer Beteiligungskapital (ThüB) Erfurt
- Karl-Günther-Stiftung Erfurt
- Franz und Ferdinand Schopper-Stiftung Erfurt
- Alle in Thüringen