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Sarah Wiener Stiftung

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gemeinnützig

Die Sarah Wiener Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck und Zweckerfüllung   Zweck der Stiftung ist die Förderung von Erziehung und Bildung auf dem Gebiet einer gesunden Ernährung und Lebensmittelzubereitung.   Dieser Zweck wird verwirklicht durch a) die Förderung von gesunden und nachhaltigen Ernährungsgewohnheiten insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, aber auch deren Eltern. b) die Förderung des Wissens insbesondere von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern um gesunde Lebensmittel sowie eine gesunde und nachhaltige tägliche Ernährung. c) die Förderung der Fähigkeiten, gesunde und nachhaltige Mahlzeiten zuzubereiten. d) die Prävention von ernährungsbedingten Zivilisationskrankheiten. e) Aktionen rund um das Kochen und Essen sowie die praktische Ernährungsbildung in Schulen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen bzw. Kooperationen mit diesen. f) Aktionen, Kooperationen und Vernetzung mit anderen Akteuren im Bereich der gesunden und nachhaltigen Ernährung. g) Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsvorstand   (1) Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens drei, höchstens sieben Personen besteht. Der erste Vorstand wird von den Stifterinnen und Stiftern bestellt.     § 7 Vertretung der Stiftung   (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei Mitgliedern. Eines dieser Vorstandsmitglieder muss die bzw. der Vorsitzende oder die Stellvertretung des Stiftungsvorstandes sein. (2) Der Vorstand kann ein Vorstandsmitglied zum ¿geschäftsführenden Vorstandsmitglied" bestimmen. In diesem Fall vertritt das ¿geschäftsführende Vorstandsmitglied" die Stiftung einzeln. (3) Der Vorstand kann zudem einzelne Vorstandsmitglieder per Beschluss dauerhaft oder befristet zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte bevollmächtigen. Dem bevollmächtigten Vorstandsmitglied ist ein durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und deren bzw. dessen Stellvertretung unterzeichnete Vollmacht auszuhändigen.   § 8 Aufgaben des Vorstands (4) Die Stiftung kann eine Geschäftsführung einrichten. Der Vorstand legt in diesem Fall in der Geschäftsordnung fest, in welchem Umfang er Aufgaben überträgt, und erteilt die erforderlichen Vollmachten. Die Geschäftsführung hat die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3-5 Geschäftsführung Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sarah Wiener Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenBildung & ErziehungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2007