Franz und Ferdinand Schopper-Stiftung
PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag
Hinweis zur Anschrift
Im Landesverzeichnis ist die Anschrift der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht der Sitz der Stiftung. Der tatsächliche Sitz geht aus der Quelle nicht hervor.
Die Franz und Ferdinand Schopper-Stiftung ist eine Stiftung.[1]
Stiftungszweck
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern.... (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsnnacht. (5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Markus Kalb und Elke Maria Kalb. (6) Markus Kalb ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§2 Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist: a. die Verpflichtung zur regelmäßigen Pflege und Fortsetzung des literarischen Erbes von Ernst und Peter Neufert, im Speziellen die "Bauentwurfslehre" und "Gekonnt Planen, richtig Bauen". b. Förderung des kulturellen und architektonischen Erbes von Peter Neufert in Weimar, durch den Betrieb und Erhalt des historischen Neuferthauses und der Neufert Box. c. Die Durchführung von kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen. d. Die Förderung von wissenschaftlichen Studien im Bereich der Architektur soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen. e. Vergabe von Stipendien soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen. § 3 Gemeinnützigkeit 1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 3. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
In Thüringen
- Stiftung evangelische Predigerkirche Erfurt Erfurt
- Sparkassenstiftung Gera-Greiz Gera
- Stephan-Heinrich-Behr Familienstiftung Eisenach
- Markus HAUPT Stiftung 2021 e.S. Lauscha
- Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Gotha
- Förderstiftung Lebensgemeinschaft Wickersdorf Wickersdorf
- Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung Mühlhausen
- Stiftung Finneck Rastenberg
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Franz und Ferdinand Schopper-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.