Stiftung24

Franz und Ferdinand Schopper-Stiftung

ungeklärt · Sitz in Erfurt

Wofür diese Stiftung da ist

§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen
(1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand.
 
§9 Stiftungsvorstand
(1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern.
...
(4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die
Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands,
handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung
gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand
vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsnnacht.
(5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Markus Kalb und Elke Maria Kalb.
(6) Markus Kalb ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des
Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem
Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Steigerstraße 24
99096 Erfurt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§2 Stiftungszweck   Zweck der Stiftung ist: a. die Verpflichtung zur regelmäßigen Pflege und Fortsetzung des literarischen Erbes von Ernst und Peter Neufert, im Speziellen die "Bauentwurfslehre" und "Gekonnt Planen, richtig Bauen". b. Förderung des kulturellen und architektonischen Erbes von Peter Neufert in Weimar, durch den Betrieb und Erhalt des historischen Neuferthauses und der Neufert Box. c. Die Durchführung von kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen. d. Die Förderung von wissenschaftlichen Studien im Bereich der Architektur soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen. e. Vergabe von Stipendien soweit die finanziellen Mittel der Stiftung dies zulassen.   § 3 Gemeinnützigkeit   1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 3. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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