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Harald und Heidi Schlegelmilch Stiftung

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gemeinnützig

Die Harald und Heidi Schlegelmilch Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Meiningen.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung fördert mit finanziellen und materiellen Mitteln die Erziehung und
Bildung von Kindern, Jugendlichen und in Ausbildung stehenden vorrangig im
Altlandkreis Meiningen. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Förderung der Entwicklung und persönlichen Entfaltung im Vorschulalter oder in
Schul-und Berufsausbildung durch Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel;
Gewährung von Ausbildungsbeihilfen an aus- und fortbildungsfähige und -willige
Personen im Sinne dieser Satzung; Finanzierung bzw. Bezuschussung von
Projekttagen, Schulausflügen und gleichgestellten Veranstaltung und sonstiger
Maßnahmen, die der gesunden körperlichen und seelischen Entwicklung des
begünstigten Personenkreises dienen; weitere Maßnahmen, die der Stiftungsrat
zur Verwirklichung des Stiftungszweckes für geeignet hält (z.B. Zuwendungen an
Kindergärten, - heime, Behindertenheime, -Werkstätten, Jugendorganisationen
usw.).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Wie§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. (2) ...   § 7 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einer Person, die alle drei Jahre neu gewählt wird. ... (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. (3) Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Stiftungsrat spätestens in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben. (4) Der Stiftungsrat kann bestimmen, dass bestimmte Rechtsgeschäfte seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Dieses ist in einer Geschäftsordnung festzulegen.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 4

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Meiningen sind insgesamt 6 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2016 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Harald und Heidi Schlegelmilch Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MeiningenLand ThüringenBildung & ErziehungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2016