S24STIFTUNG24

Harald und Heidi Schlegelmilch Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Harald und Heidi Schlegelmilch Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Meiningen.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung fördert mit finanziellen und materiellen Mitteln die Erziehung und Bildung von Kindern, Jugendlichen und in Ausbildung stehenden vorrangig im Altlandkreis Meiningen. Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Förderung der Entwicklung und persönlichen Entfaltung im Vorschulalter oder in Schul-und Berufsausbildung durch Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel; Gewährung von Ausbildungsbeihilfen an aus- und fortbildungsfähige und -willige Personen im Sinne dieser Satzung; Finanzierung bzw. Bezuschussung von Projekttagen, Schulausflügen und gleichgestellten Veranstaltung und sonstiger Maßnahmen, die der gesunden körperlichen und seelischen Entwicklung des begünstigten Personenkreises dienen; weitere Maßnahmen, die der Stiftungsrat zur Verwirklichung des Stiftungszweckes für geeignet hält (z.B. Zuwendungen an Kindergärten, - heime, Behindertenheime, -Werkstätten, Jugendorganisationen usw.).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Wie§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. (2) ...   § 7 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einer Person, die alle drei Jahre neu gewählt wird. ... (2) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. (3) Der Stiftungsvorstand führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist befugt, anstelle des Stiftungsrates dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Stiftungsrat spätestens in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben. (4) Der Stiftungsrat kann bestimmen, dass bestimmte Rechtsgeschäfte seiner vorherigen Zustimmung bedürfen. Dieses ist in einer Geschäftsordnung festzulegen.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 4

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Harald und Heidi Schlegelmilch Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MeiningenLand ThüringenBildung & ErziehungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2016