Bergfeld Foundation
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Kolbermoor · anerkannt 2023
Zweck laut Satzung
§2 Stiftungszwecke
Die Stiftung hat die folgenden Zwecke:
(1) Die Stiftung soll die Stifter, die leiblichen Nachkommen der Stifter sowie Adoptiv- und
Stiefkinder (¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und
fördern.
(2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken.
(3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und
unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Familie & privatnützig
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Königsseestraße 33a
83059 Kolbermoor
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organ der Stiftung ist zunächst der Stiftungsvorstand. Der Familienrat und die Familienversammlung können als weitere Organe zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens, wenn die familiären Voraussetzungen dafür gegeben sind, eingerichtet werden. §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der Stifter David Bergfeld über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglieder des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Sind die Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder, sofern eingerichtet, der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter David Bergfeld und der stellvertretenden Vorsitzenden Cynthia Bergfeld. (6) David Bergfeld ist Vorstand und Vorsitzender auf Lebenszeit, und zwar bis zum Eintritt des Vorsorgefalls gemäß § 1814 BGB, bis zur Anordnung einer Betreuung wegen Geschäftsunfähigkeit oder bis zu seinem Rücktritt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Cynthia Bergfeld ist Stiftungsvorstand und die Stellvertretung von David Bergfeld. Sie ist zudem dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Ihre Amtszeit ist auf Lebenszeit begrenzt und endet entweder mit dem Eintritt des Vorsorgefalls gemäß § 1814 BGB, der Anordnung einer Betreuung wegen Geschäftsunfähigkeit oder ihrem Rücktritt. Sie Ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Die Entscheidung über die Anlage des Stiftungsvermögens und über die Verwendung der Stiftungserträge obliegt allein den Stiftern, solange sie Mitglieder des Stiftungsvorstands sind, und zwar auch dann, wenn sie weitere Vorstandsmitglieder berufen haben.
Organe
Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2023 |
|---|---|
| Anerkennung | 28.12.2023 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Diese Stiftung gehört zu den 3 in Kolbermoor erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Mit der Anerkennung 2023 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
Gleicher Zweck
- Josef und Dorothea Glöckl Familienstiftung Haar
- Chemnitzer Familienstiftung anno 2022 Frankfurt am Main
- PBK-Familienstiftung Berlin
- Graf MMXXIII Familienstiftung Reisbach
- Jeffrey Reuter Stiftung Darmstadt
- Wilhelm und Sophie Kuckertz-Stiftung Bad Vilbel
- Otto Girstenbrey'sche Stiftung Augsburg
- Domröse Familienstiftung Erlangen
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Anstalt für Rettung verwahrloster und sittlich gefährdeter Kinder zu Elsterberg Erfurt
- Anni-Berger-Stiftung Bad Langensalza
- Paritätische BuntStiftung Thüringen Nesse-Apfelstädt
- Wartburg-Stiftung Eisenach
- Ruth & Fred Möller Stiftung Bad Langensalza
- Stiftung Helbedündorf Helbedündorf
- Stiftung Jenaer Universitätssport Jena
- Stiftung Künstlerhof "Roter Ochse" Schleusingen
- Alle in Thüringen