Stiftung Jenaer Universitätssport
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2010
Wofür diese Stiftung da ist
§2 Stiftungszweck
(1) Die Stiftung dient der Förderung von Sportwissenschaft, Gesundheit und Ausbildung in den Bereichen des Sports sowie der Sicherung der materiellen Grundlagen hierfür. Insbesondere wird der Stiftungszweck verwirklicht durch:
1. Unterstützung bei der Erhaltung und Verbesserung der Sportanlagen für den Universitätssport und alle der Friedrich-Schiller-Universität (im Folgenden: Universität) nahe stehende Institutionen und Vereine, die dem Stiftungszweck entsprechen, insbesondere für den Universitätssportverein Jena e. V.,
2. Förderung des Kinder-, Jugend-, Hochschul- sowie Breiten- und Spitzensports für alle Universitätsangehörigen und der Universität nahe stehende Institutionen und Vereine mit sportlicher Betätigung, insbesondere dem Universitätssportverein Jena e. V.,
3. Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Sports, der Gesundheit und sportlichen Ausbildung (Training, Sportlehrer, Übungsleiter),
4. Verbesserung und Fortentwicklung der medizinischen Begleitung und gesundheitlichen Überprüfung der Sportler,
5. Vergabe von Stipendien an Sportler zur Ausübung des Sports und an Studierende zur Ausbildung am Institut für Sportwissenschaft der Universität Jena,
6. Unterstützung von Veranstaltungen des Universitätssportvereins,
7. Durchführung von Tagungen und Forschungsprojekten im Bereich des Sports und der Sportwissenschaft,
8. Stärkung der Lehrkapazitäten des Instituts für Sportwissenschaft und des Hochschulsports,
9. Unterstützung bei der Ausbildung der Studenten und Studentinnen in den Studiengängen der Sportwissenschaft,
10. Unterstützung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Übungsleitern und Funktionären im Sport,
11. Pflege der Sportgeschichte und der Tradition des Sports an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und in der Stadt Jena.
Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus alle die Projekte unterstützen und fördern, die der Entwicklung auf den vorgenannten Gebieten dienen. Sofern die Erträge aus dem Stiftungskapital nicht hinreichend sind, um alle vorgenannten Stiftungszwecke zu erfüllen, entscheidet der Vorstand über die Priorität der zunächst durchzuführenden Fördermaßnahmen.
(2) Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel (Erträge, Spenden) teilweise anderen ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.
(3) Über die Erfüllung des Stiftungszweckes und die Gewährung von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand nach billigem Ermessen.
(4) Den durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Anschrift und Kontakt
Anschrift
Oberaue 1
07745 Jena
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind: a. der Vorstand (§ 8) b. das Kuratorium (§ 9) (2) - (5) ... § 8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Diese sind: 1. der Kanzler der Friedrich-Schiller-Universität Jena oder eine von ihm bestimmte Person 2. der Direktor des Instituts für Sportwissenschaft oder eine von ihm bestimmte Person 3. der Präsident des Universitätssportvereins 4. zwei von der Mitgliederversammlung des Universitätssportvereins bestimmte Personen (2) ... (3) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Bei Stimmengleichheit erfolgt ein zweiter Wahlgang. ... (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Vertretungsberechtigt ist nur der Vorsitzende oder sein Stellvertreter jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ... (6) - (10) ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 5-10
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2010 |
|---|---|
| Anerkennung | 21.04.2010 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Fördert diese Stiftung?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Von den 37 Stiftungen mit Sitz in Jena verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Diese Stiftung gehört zu den 37 in Jena erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
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