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Kulturstiftung Gotha

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Kulturstiftung Gotha ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gotha.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 - Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur, Forschung und Wissenschaften in Gotha. (3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch a) die Förderung von Projekten aus den Bereichen Kunst, Kultur, Forschung und Wissenschaften, b) Maßnahmen die der Erhaltung und Bewahrung der kulturellen Substanz dienen, c) die Förderung internationaler Kontakte auf dem Gebiet von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung, d) die Vergabe des Kulturpreises ¿Der Friedenstein", durch dessen Verleihung Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geehrt werden, die besondere Verdienste erworben haben. (4) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, zur Verfügung stellen. Dritte steuerbegünstigte Körperschaften dürfen die ihnen von der Stiftung ausgereichten Mittel gleichfalls nur im Sinne des Stiftungszweckes verwenden. (5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.245 Stiftungen im Bereich Internationales & Entwicklung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 - Organe der Stiftung (1) Die Organe der Stiftung sind a) der Vorstand ...   § 7 - Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen. (2) Mitglieder des Vorstandes sind der Oberbürgermeister der Stadt Gotha, der Vorstandsvorsitzende der Gothaer Versicherungen und der Chef des Herzogshauses Sachsen-Coburg und Gotha. Erster Vorsitzender des Vorstandes ist der Oberbürgermeister der Stadt Gotha. Zweiter Vorsitzender ist der Vorstandsvorsitzende der Gothaer Versicherungen als Stellvertreter.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsbeirat Mitglieder: 5 Stiftungskuratorium Mitglieder: max. 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Kulturstiftung Gotha“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GothaLand ThüringenInternationales & EntwicklungKunst & KulturWissenschaft & Forschungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1995