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Kulturstiftung Gotha

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Gotha · anerkannt 1995

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 - Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur, Forschung und Wissenschaften in Gotha.
(3) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
a) die Förderung von Projekten aus den Bereichen Kunst, Kultur, Forschung und Wissenschaften,
b) Maßnahmen die der Erhaltung und Bewahrung der kulturellen Substanz dienen,
c) die Förderung internationaler Kontakte auf dem Gebiet von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Forschung,
d) die Vergabe des Kulturpreises ¿Der Friedenstein", durch dessen Verleihung Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geehrt werden, die besondere Verdienste erworben haben.
(4) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, zur Verfügung stellen. Dritte steuerbegünstigte Körperschaften dürfen die ihnen von der Stiftung ausgereichten Mittel gleichfalls nur im Sinne des Stiftungszweckes verwenden.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Internationales & Entwicklung tun

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.245 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Hauptmarkt 1
99867 Gotha

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 - Organe der Stiftung (1) Die Organe der Stiftung sind a) der Vorstand ...   § 7 - Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei Personen. (2) Mitglieder des Vorstandes sind der Oberbürgermeister der Stadt Gotha, der Vorstandsvorsitzende der Gothaer Versicherungen und der Chef des Herzogshauses Sachsen-Coburg und Gotha. Erster Vorsitzender des Vorstandes ist der Oberbürgermeister der Stadt Gotha. Zweiter Vorsitzender ist der Vorstandsvorsitzende der Gothaer Versicherungen als Stellvertreter.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsbeirat Mitglieder: 5 Stiftungskuratorium Mitglieder: max. 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung12.12.1995
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 9 in Gotha erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1995 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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