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Friedenstein-Stiftung Gotha

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gemeinnützig

Die Friedenstein-Stiftung Gotha ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gotha.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 2003 und 2023. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit (1) Der Zweck der Stiftung ist der Betrieb der musealen und kulturellen Einrichtungen in der historisch gewachsenen Schloss- und Schlossparkanlage Friedenstein, bestehend aus den Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen der Museen und dem Ekhoftheater. Die Stiftung hat die Aufgabe, die kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen zu bewahren, zu ergänzen, zu erschließen, zu erforschen und zu vermitteln. Darüber hinaus hat die Stiftung die Aufgabe, im kooperativen Zusammenwirken mit der Forschungsbibliothek Gotha (FBG) der Universität Erfurt einschließlich der Sammlung des Verlages¿JustusPerthes" (sog. Perthes- Bibliothek und Perthes- Kartensammlung) sowie des Verlagsarchivs ¿Klett- Perthes", dem Landesarchiv Thüringen sowie der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten dafür Sorge zu tragen, dass die historisch gewachsenen Sammlungen als einzigartiges Zeugnis der Kulturgeschichte in ihrer Einheit und in ihrem bis zur Gegenwart reichenden Zusammenhang erfahrbar gemacht werden. (2) Im Falle der Übertragung von Liegenschaften, die im kulturellen oder historischen Zusammenhang mit den vorgenannten musealen und kulturellen Einrichtungen stehen, hat die Stiftung auch die Aufgabe, die Liegenschaften baulich zu betreuen, sie einer ihrer Bedeutung gerecht werdenden Nutzung zuzuführen, wissenschaftlich zu erschließen, zu erforschen, die Inhalte zu vermitteln sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§5 Organe und Gremien der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand sowie der Stiftungsrat.   §7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er hat für die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks zu sorgen. (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-2 Stiftungsrat Mitglieder: mindestens 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Friedenstein-Stiftung Gotha“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GothaLand ThüringenKunst & KulturWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2003