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von Schenck-Schlotheim'sche Stiftung

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Hinweis zur Anschrift

Im Landesverzeichnis ist als Anschrift die der Thüringer Stiftungsaufsicht eingetragen, nicht die der Stiftung. Der Sitz stammt aus dem Feld Sitz des Verzeichnisses.

Die von Schenck-Schlotheim'sche Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Tüngeda.[1]

Stiftungszweck

§ 7 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.   § 8 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Die Bestellung des ersten Vorstandes erfolgt durch den Stifter. Dieser ist auf Lebenszeit Vorsitzender des Vorstandes.   § 9 Recht und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Solange der Stifter noch dem Vorstand angehört, hat dieser Alleinvertretungsbefugnis. Nach seinem Ausscheiden handelt der Vorstand durch seinen Vorsitzenden gemeinsam mit dessen Vertreter oder einem weiteren Mitglied. Bei Verhinderung des Vorsitzenden handelt dessen Vertreter gemeinsam mit einem weiteren Mitglied. Für den Fall, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht, besteht Alleinvertretungsbefugnis.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „von Schenck-Schlotheim'sche Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Thüringen