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Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm Stiftung

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Die Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lippersdorf-Erdmannsdorf.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Religion & Kirche, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 Stiftungszweck
 
(1) Zweck der .,Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm-Stiftung" ist die Bewahrung,
Vermittlung und Weiterentwicklung des materiellen und intellektuellen Erbes der beiden großen
Gelehrten des 19. Jahrhunderts, die in Renthendorf gelebt und gearbeitet haben, des
Pfarrers und Mitbegründers der Ornithologie, Christian Ludwig Brehm (1787-1864) und seines
Sohnes Alfred Edmund Brehm (1829-1884), der als Forschungsreisender, Schriftsteller
und Autor von ,Brehms Tierleben'' internationale Bedeutung erlangte.
 
Die "Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm-Stiftung" verfolgt diese Ziele:
 
Förderung der Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
Förderung des Denkmalschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO)
Forderung der Bildung (§ 52 Abs. 2 Salz 1 Nr. 7 AO)
Förderung des Natur- und Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO).
 
Diese Ziele sollen dabei sowohl unmittelbar selbst als auch im Wege der Mittelbeschaffung
nach § 58 Nr. 1 AO verfolgt werden:
 
1. Förderung der Wissenschaft und Forschung
In Renthendorf befindet sich die Wiege der europäischen Ornithologie, sowie der zoologischen
Sammlungs- und Wissenschaftspraxis. Durch Christian Ludwig Brehm wurden
hier die Grundlagen der Biodiversitätsforschung gelegt. Sein Sohn Alfred Edmund
Brehm popularisierte die Tierkunde sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.
Ziel der "Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm-Stiftung" ist es, auch in Zukunft
die Häuser des Brehm-Ensembles als einen Ort der Wissenschaft zu erhalten, sowie die
Durchführung von Forschungsprojekten, die sich mit den Naturforschem Brehm und
verwandten Themen auseinandersetzen, zu unterstützen. Dies schließt auch Publikationen ein.
 
2. Förderung der Kunst und Kultur
Die "Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm-Stiftung" leistet einen wichtigen Beitrag
zum kulturellen Angebot im ländlichen Raum. Insbesondere das Pfarrhaus gilt wissenschaftshistorisch
als eine wichtige Stätte des 19. Jahrhunderte. Auch diesen Aspekt
möchte, die "Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm-Stiftung" für die Zukunft erhalten.
Die Verknüpfung von Wissenschaft und kirchlicher Arbeit soll hier die Motivation des
.,Vogelpastors" für seine Forschung erlebbar machen. Zu diesem Ziel gehören auch die
Bewahrung und Pflege der Sammlung, insbesondere der Autographensammlung, sowie
der Bibliothek, damit diese den Besuchern und Besucherinnen des Museums in ansprechender
Weise präsentiert werden können.
 
3. Förderung des Denkmalsschutzes
Weitere Ziele der "Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm-Stiftung" sind die denkmalgerechte Sanierung
und der Erhalt des historischen Ensembles sowie der Brehm-Grabstätten.
 
4. Förderung der Bildung
Die "Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm-Stiftung" verschreibt sich der Förderung der Bildung in
den Gebäuden des Brehm-Ensembles und der umgebenden Naturlandschaft,
sowie zu deren Ausbau als außerschulischer und ·außeruniversitärer Lehr- und
Lernort. Bildung soll dort nicht nur für Kinder, Jugendliche und Studierende sondern
auch für Erwachsene jeden Alters geboten werden. Im Zentrum steht hierbei neben der
museumspädagogischen Vermittlung von Wissenschaftsgeschichte auch die Aufklärung
über Naturdinge durch direkte Naturerfahrung, sowie die Popularisierung zoologischer
Forschung nach dem Vorbild Alfred Edmund Brehms.
 
5. Förderung des Natur- und Umweltschutzes
Durch das Lebenswerk der beiden Naturforscher Brehm wurde in Renthendorf die
Grundlage für ein neues Naturverständnis gelegt, das eine Basis für den heutigen Naturschutzgedanken
darstellt. Speziell durch Alfred Edmund Brehm wurden Tiere für die
breite Bevölkerung erlebbar gemacht, das Tier und seine Bedürfnisse rückten ins Zentrum
des Interesses. Auch die Förderung des Natur- und Umweltschutzes soll deshalb
ein Ziel der Stiftung sein. Diese umfasst Maßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und des Naturschutzgesetzes des Landes Thüringen, wie die Pflege und Erhaltung
von Naturdenkmälern, die im Zusammenhanq mit den beiden Brehms stehen
(z.B. die Brehm-Wanderwege, das Naturobjekt Ahörner, die· Brehm-Buche). Darüber
hinaus sollen Maßnahmen unterstützt werden, die Schädigungen der Lebensräume des
Menschen, der Tiere und Pflanzen verhindern, oder ihren Schutz und ihre Bewahrung
unterstützen. Eine Sonderstellung nimmt dabei, bedingt durch die enqe Verbundenheit
der Naturforscher Brehm zur heimischen Vogelwelt, deren· Schutz ein. Die Notwendigkeit
des Natur- und Artenschutzes soll den Besuchern des Museums vermittelt werden.
 
(2) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57
Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig
wird.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand.   ...   § 9 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister.   ...   § 10 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten unbeschadet der Aufgaben des Kuratoriums gem. § 8 Abs. 1 nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberichtigt.   ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: max. 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Lippersdorf-Erdmannsdorf sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2017 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Alfred Edmund und Christian Ludwig Brehm Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.