Michael Ebner Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Grabfeld OT Behrungen · anerkannt 2025
Wofür diese Stiftung da ist
§ 2 Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Stifters, seiner leiblichen und angenommenen
Abkömmlinge in gerader Linie i. S. d. BGB.
2. Unter leiblichen Abkömmlingen im Sinne der Stiftungssatzung sind solche zu verstehen, welche
biologisch in gerader Linie vom Stifter abstammen.
3. Unter angenommenen Abkömmlingen sind Personen zu verstehen, welche vomSteeroder von
leiblichen oder angenommenen Abkömmlingen des Stifters als Kind angenommen worden sind.
4. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch anlass- und bedarfsunabhängige
finanzielle Unterstützung der Begünstigten, die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten oder
der vollständigen Übernahme der Kosten
¿ einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen
¿ des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.:
o Förderung des Familienzusammenhalts über Generationen
o Unterbringung (Wohnen)
o Verpflegung
o Reisen
o Mobilität
o Altersvorsorge
o Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)
o künstlerische und musikalische Aus- und Fortbildung; Hobbies
o Weitere, ähnliche Ausgaben
¿ die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen, wobei keine gewerbliche
Darlehensausgabe nach dem KWG gestattet ist
¿ Schaffen einer Geschäftsgrundlage für berufliche oder unternehmerische Tätigkeiten oder
Existenzen für die Destinatäre
¿ die angemessene Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten
¿ Erhalt, Sicherung und Stärkung des familiären Vermögens.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Herrenhausweg 8
98631 Grabfeld OT Behrungen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Stiftungsorgane 1. Satzungsmäßige Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und die Destinatärsversammlung. 2. - 4. ... § 6 Stiftungsvorstand 1. Den ersten Stiftungsvorstand bilden: - Michael Ebner als Vorsitzender - Marie-Sophie Ebner als stellvertretende Vorsitzende - Ann-Kathrin Ebner als weiteres Vorstandsmitglied. Der Stifter ist auf Lebenszeit als Vorsitzender des Stiftungsvorstands berufen. 2.- 8. ... § 7 Aufgaben des Stiftungsvorstandes 1. Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung. ... 2. - 3. ... 4. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes vertreten die Stiftung jeweils allein. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands die Stiftung zusammen. Sind drei Personen Mitglied des Stiftungsvorstandes, so vertreten alle Mitglieder einzeln. Der Stifter ist, solange er Mitglied des Stiftungsvorstands ist, einzelvertretungsberechtigt. Der Stifter ist ferner von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. - 6. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 5 Destinatär-Versammlung Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 16.12.2025 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Grabfeld OT Behrungen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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