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Stiftung Aktion Sonnenschein - Hilfe für das mehrfach behinderte Kind

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Aktion Sonnenschein - Hilfe für das mehrfach behinderte Kind ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung Aktion Sonnenschein - Hilfe für das mehrfach berhinderte Kind verfolgt den Zweck, behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden möglichst umfassend zu dienen, um - Behinderungen möglichst zu vermeiden,
- (drohende) Behinderungen möglichst frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegen zu wirken,
- vorhandene Behinderungen oder deren Auswirkungen durch medizinische, psychologische, therapeutische, - pädagogische oder ähnliche Maßnahmen zu verringern, zu lindern -oder soweit möglich- zu beheben, - kompensatorische Fähigkeiten aufzubauen,
- Selbständigkeit und Unabhänigkeit zu erlangen,
um damit zur Entfaltung aller Anlagen und Befähigungen beizutragen, die Integration in die Gesellschaft und in das Arbeitsleben zu fördern, insbesondere die Grundlage für die soziale und berufliche Eingliederung zu schaffen und Behinderten zu einem erfüllten Leben zu verhelfen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand und vertreten die Stiftung jeder für sich alleine. Im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinsam. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei bis zu sieben Personen. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Organe

Vorstand, Stiftungsrat, Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 2003 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Aktion Sonnenschein - Hilfe für das mehrfach behinderte Kind“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.