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TR Stiftung

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Die TR Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Grabfeld OT Behrungen.[1] Sie ist seit 2024 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Gesundheit.

Satzungszweck

§ 2
Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Stifters, seiner leiblichen und angenommenen Abkömmlinge und des in gültiger Ehe lebenden Ehepartners des Stifters.
2. Unter leiblichen Abkömmlingen im Sinne der Stiftungssatzung sind solche zu verstehen, welche biologisch in gerader Linie vom Stifter abstammen.
3. Unter angenommenen Abkömmlingen sind Personen zu verstehen, welche vom Stifter oder von leiblichen oder angenommenen Abkömmlingen des Stifters als Kind angenommen worden sind, wobei aber solche angenommenen Abkömmlinge vom Stiftungszweck ausgeschlossen sind, die zum Zeitpunkt der Annahme als Kind durch einen Abkömmling des Stifters bereits Kinder des Ehepartners des jeweiligen Abkömmlings (Stiefkinder) waren. Dasselbe gilt für Abkömmlinge eines nach dem Vorstehenden nicht vom Stiftungszweck erfassten Abkömmling.
4. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch anlass- und bedarfsunabhängige finanzielle Unterstützung der Begünstigten, die Gewährung von Zuschüssen
zu den Kosten oder der vollständigen Übernahme der Kosten
- einer Schul- oder Berufsausbildung und Weiterbildungen
- des Lebensunterhaltes, dazu gehören u.a.:
o Förderung des Familienzusammenhalts über Generationen
o Unterbringung (Wohnen)
o Verpflegung
o Reisen
o Mobilität
o Altersvorsorge
o Gesundheitsversorgung und Pflegekosten (sowohl präventiv als auch mittelbar)
o Weitere, ähnliche Ausgaben
- die Gewährung von auch zinsgünstigen Darlehen, wobei keine gewerbliche Darlehensausgabe nach dem KWG gestattet ist
- Schaffen einer Geschäftsgrundlage für berufliche oder unternehmerische Tätigkeiten oder Existenzen für die Destinatäre
- die angemessene Unterhaltung und Pflege der Familiengrabstätten
- Erhalt, Sicherung und Stärkung des familiären Vermögens
5. Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Den
durch die Stiftung Begünstigten steht aufgrund dieser Satzung, trotz bereits wiederholter Gewährung, ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung nicht zu. Ebenfalls besteht kein Gleichbehandlungsanspruch.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane 1. Satzungsmäßige Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und die Destinatärsversammlung. 2. - 4. ... § 6 Stiftungsvorstand 1. Den ersten Stiftungsvorstand bildet: - Tim Rode Der Stifter ist auf Lebenszeit als Vorsitzender des Stiftungsvorstands berufen. 2. Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens einer und höchstens 5 Personen. 3. Solange der Stifter dem Stiftungsvorstand angehört, werden die Mitglieder des Stiftungsvorstands durch ihn berufen und aus sachlichem Grund abberufen. 4. Im Übrigen werden die Mitglieder des Stiftungsvorstands durch die Destinatäre in einer Destinatärsversamlung gewählt. Die Destinatärsversammlung wählt auch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, soweit dieses Amt nicht mehr vom Stifter ausgeübt wird. ... 5. - 8. ... § 7 Aufgaben des Stiftungsvorstandes 1. Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung. ... 2. - 3. ... 4. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes vertreten die Stiftung jeweils allein. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands die Stiftung zusammen. Sind drei Personen Mitglied des Stiftungsvorstandes, so vertreten alle Mitglieder einzeln. Der Stifter ist, solange er Mitglied des Stiftungsvorstands ist, einzelvertre-tungsberechtigt. Der Stifter ist ferner von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 5. Zur Veräußerung von Immobilien und zur Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften, an denen die Stiftung mehr als 10% aller Anteile hält, bedarf der Vorstand im Innenverhältnis der Zustimmung der Destinatärsversammlung. Soweit der Stifter die Stiftung vertritt, ist er von diesen Beschränkungen befreit. 6. ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Grabfeld OT Behrungen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Grabfeld OT Behrungen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Mit der Anerkennung 2024 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „TR Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenBildung & ErziehungFamilie & privatnützigGesundheitrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2024