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Horst und Ilse Both Stiftung

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gemeinnützig

Die Horst und Ilse Both Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Westerrönfeld.[1] Sie ist seit 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Unterstützung

hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sowie die Förderung von Bildung und Erziehung

durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung

der unter § 2 Abs. 1 dieser Satzung genannten Maßnahmen. Im Folgenden sind beispielhaft einige

Förderalternativen aufgelistet, die für die Stifter ein besonderes Anliegen darstellen:

- Zuwendungen an Kinderstationen in regional ansässigen Krankenhäusern,

- Förderung von medizinischen und/oder therapeutischen Vorhaben, die geeignet sind, kranke Kinder

zu unterstützen,

- Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder im Sinne des § 53 Nr. 1 AO,

- Zuwendungen an regionale Kindergärten und Schulen,

- Förderung von Maßnahmen, die der Erhaltung, Instandsetzung oder Errichtung von öffentlichen

Einrichtungen zum Wohle der Kinder dienen (z. B. öffentliche Spielplätze).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern.

Organe

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Die Stifter gehören dem Vorstand auf Lebenszeit an. Sie bestimmen die anderen drei Vorstandsmitglieder für die erste Wahlperiode.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Westerrönfeld verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2006 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Horst und Ilse Both Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.