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Hildegard und Gerhard Petermann-Stiftung

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gemeinnützigkirchliche Stiftung

Die Hildegard und Gerhard Petermann-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Heiligenhafen.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung kirchlicher Zwecke durch die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heiligenhafen. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Weitergabe sämtlicher beschaffter Mittel an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Heiligenhafen zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke.

Die zugewendeten Mittel sind zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, z. B. im Bereich der Alten- und Kinderhilfe zu verwenden. Die Verwendung der Mittel für Zwecke von Bau-, Renovierungs- und Handwerkerarbeiten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind die Anschaffung von Mobiliar, Elektrogeräten und Einrichtungsgegenständen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss das vorsitzende oder das stellvertretend vorsitzende Mitglied des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 3 in Heiligenhafen erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Heiligenhafen verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2011 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Hildegard und Gerhard Petermann-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.