Stiftung24

Klara Samariter-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Heiligenhafen · anerkannt 1997

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, insbesondere der Schutz bedrohter Pflanzenarten;

b) die Förderung des Umweltschutzes;

c) die Förderung des Tierschutzes, insbesondere der Schutz bedrohter Tierarten und die Hilfe für Haustiere

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Umwelt, Natur & Tiere tun

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 3.849 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Prost-Röhl-Str. 17
23774 Heiligenhafen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Von der Stifterin eingesetzte Vorstandsmitgl. sind alleinvertretungsberechtigt, danach zu zweit.

Organe

Vorstand besteht aus 4 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1997
Anerkennung02.10.1997
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Ostholstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1997 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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