Die Anerkennungsjahre der hier erfassten Stiftungen reichen von 1881 bis 2011. Das älteste Datum sagt wenig über die tatsächliche Gründung: Viele historische Stiftungen wurden erst mit einer späteren Neuordnung förmlich anerkannt.
Von den 3 Einträgen für Heiligenhafen nennen 1 eine eigene Website, das sind 33 Prozent. Bundesweit liegt der Anteil bei rund 22 Prozent.
3 der 3 Stiftungen in Heiligenhafen nennen eine vertretungsberechtigte Person oder ein Gremium. Diese Angaben stammen aus den amtlichen Verzeichnissen und können auf Wunsch der Betroffenen entfernt werden.
Ob eine Stiftung Anträge von außen annimmt, steht selten ausdrücklich im Register. Operative Stiftungen führen eigene Projekte durch und fördern nichts nach außen, fördernde Stiftungen vergeben Mittel an Dritte. Der Zwecktext gibt meist einen Hinweis, sicher weiß man es nach einer kurzen Anfrage.
Die Zahl der Stiftungen an einem Ort sagt wenig über deren Vermögen. Deutschland kennt keine Offenlegungspflicht für Stiftungen bürgerlichen Rechts, Vermögensangaben liegen nur für Schleswig-Holstein vor. Der Zwecktext ist deshalb der beste Anhaltspunkt dafür, ob eine Stiftung zum eigenen Anliegen passt.
Wer ein Projekt finanzieren will, sollte nicht bei der bekanntesten Stiftung anfangen, sondern bei der thematisch passendsten. Die Bewilligungsquote hängt stärker an der Passung zum Satzungszweck als an der Größe des Hauses.
Die älteste in Heiligenhafen erfasste Stiftung mit Jahresangabe ist Klara Samariter-Stiftung aus dem Jahr 1997. Bei 67 Prozent der hier gelisteten Stiftungen ist die Gemeinnützigkeit durch unsere Quellen belegt.