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Zachariasen-Mingotti Stiftung zur Förderung bildender Kunst

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gemeinnützig

Die Zachariasen-Mingotti Stiftung zur Förderung bildender Kunst ist eine Stiftung mit Sitz in Emmelsbüll-Horsbüll.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die unmittelbare Förderung der bildenden Kunst / Schwerpunkt zeitgenössische Kunst, b) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kunst durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stiftungszwecke gemäß Absatz 1 werden insbesondere verwirklicht durch: a) zu Abs. 1 Buchst. a) 1. Erhalt und Förderung des Werks des Malers Günter Zachariasen, das durch Ausstellungen und Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Stiftung erhält den gesamten künstlerischen Nachlass von Günter Zachariasen und hat diesen zu erhalten; 2. Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen, Seminaren, Vorträgen und andere der bildenden Kunst dienlichen Aktivitäten im Atelierhaus des Malers Günter Zachariasen oder an anderen geeigneten Orten; 3. Vergabe von Stipendien an bildende Künstler bzw. an Kunsthistoriker oder Kunstwissenschaftler. Die Vergabe von Stipendien erfolgt nach offen zu legenden Vergaberichtlinien, die vom Stiftungsvorstand vor der erstmaligen Vergabe besonders zu beschließen sind; b) zu Abs. 1 Buchst. b) Weitergabe von Mitteln im Rahmen im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an die in Abs. 1 Buchst. b) genannten Körperschaften, die diese Mittel für Zwecke der bildenden Kunst zu verwenden haben. Bis zum Eintritt des Erbfalles beschränkt sich die Stiftung darauf, den Zweck i. S. des § 2 Abs. 1 Buchst. b) zu verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Je zwei Vorstandsmitglieder haben die Stellung des gesetzlichen Vertreters und vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstandes sein. Beide stellvertretende Vorsitzende gemeinsam sind zur Vertretung der Stiftung nur bei Verhinderung des Vorsitzenden berechtigt.

Organe

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Ihm sollen nach Möglichkeit a) kunstsachverständige Personen und b) Personen, die Kompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Zachariasen-Mingotti Stiftung zur Förderung bildender Kunst“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.