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Zachariasen-Mingotti Stiftung zur Förderung bildender Kunst

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gemeinnützig

Die Zachariasen-Mingotti Stiftung zur Förderung bildender Kunst ist eine Stiftung mit Sitz in Emmelsbüll-Horsbüll.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist

a) die unmittelbare Förderung der bildenden Kunst / Schwerpunkt zeitgenössische Kunst,

b) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kunst durch eine andere steuerbegünstigte

Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Stiftungszwecke gemäß Absatz 1 werden insbesondere verwirklicht durch:

a) zu Abs. 1 Buchst. a)

1. Erhalt und Förderung des Werks des Malers Günter Zachariasen, das durch Ausstellungen und

Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Stiftung erhält den gesamten

künstlerischen Nachlass von Günter Zachariasen und hat diesen zu erhalten;

2. Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen, Seminaren, Vorträgen und andere

der bildenden Kunst dienlichen Aktivitäten im Atelierhaus des Malers Günter Zachariasen oder an

anderen geeigneten Orten;

3. Vergabe von Stipendien an bildende Künstler bzw. an Kunsthistoriker oder Kunstwissenschaftler.

Die Vergabe von Stipendien erfolgt nach offen zu legenden Vergaberichtlinien, die vom

Stiftungsvorstand vor der erstmaligen Vergabe besonders zu beschließen sind;

b) zu Abs. 1 Buchst. b)

Weitergabe von Mitteln im Rahmen im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO an die in Abs. 1 Buchst. b)

genannten Körperschaften, die diese Mittel für Zwecke der bildenden Kunst zu verwenden haben.

Bis zum Eintritt des Erbfalles beschränkt sich die Stiftung darauf, den Zweck i. S. des § 2 Abs. 1

Buchst. b) zu verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Je zwei Vorstandsmitglieder haben die Stellung des gesetzlichen Vertreters und vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender des Stiftungsvorstandes sein. Beide stellvertretende Vorsitzende gemeinsam sind zur Vertretung der Stiftung nur bei Verhinderung des Vorsitzenden berechtigt.

Organe

Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Ihm sollen nach Möglichkeit a) kunstsachverständige Personen und b) Personen, die Kompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2010 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Zachariasen-Mingotti Stiftung zur Förderung bildender Kunst“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.