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Stiftung Erwin-Baer

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Plön · anerkannt 1996

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung

a) von Jugend- und Altenhilfe,
b) des öffentlichen Gesundheitswesens,
c) des Wohlfahrtswesens,
d) des Sports,
e) der Bildung und Erziehung, insbesondere der Leistungs-und Begabtenförderung von Jugendlichen und Auszubildenen in kaufmännischen Berufen,
f) der Freiwilligen Feuerwehren,
g) der bildenden Kunst und der Literatur,
h) des Tierschutzes,

insbesondere im Bereich der Gemeinden Oststeinbek und Hoisdorf. Zweck der Stiftung ist ferner die Förderung hilfsbedürftiger Personen im Sinne von § 53 AO.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften, nämlich insbesondere

- den Hermann-Gmeiner Fond (SOS Kinderdörfer),

- den Hamburger Tierschutzverein,

- die Alsterdorfer Anstalten in Hamburg,

- des Deutschen Roten Kreuzes,

- sowie anderer Körperschaften, die auf den unter 2. a) - g) genannten Gebieten gemeinnützig tätig sind,

b) durch Gewährung von selbstlosen Sach- und Geldunterstützungen an hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO.

Der Stiftungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Verleihung von Preisen, Anerkennungsprämien oder Stipendien als Ansporn und zur Förderung von Leistungen und Verdiensten auf den Gebieten des Stiftungszweckes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Steinbergweg 27
24306 Plön

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Vorstandes und mindestens ein weiteres Mitglied. Solange Frau E. H. Vorsitzende des Stiftungsvorstandes ist, ist sie auch allein vertretungsberechtigt für die Stiftung und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 6 Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1996
Anerkennung30.09.1996
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Stormarn
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Diese Stiftung gehört zu den 14 in Plön erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1996 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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