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Stiftung Louisenlund

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Louisenlund ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Güby.[1] Das Verzeichnis nennt die Jahre 1948 und 1949. Bei alten Stiftungen bezeichnet die frühere Zahl meist die ursprüngliche Errichtung, die spätere eine Neufassung der Satzung. Ihr Zweck liegt im Bereich Bildung & Erziehung.

Stiftungszweck

1. Die Stiftung betreibt ein Landerziehungsheim. 2. Zweck der Stiftung ist die Erziehung von jungen Menschen auf sittlich-geistiger Grundlage zu wahrheitsliebenden, weltoffenen, furchtlosen, in sich selbst ruhenden, Masseninstinkten nicht unterworfenen, der Gemeinschaft bewusst und freiwillig dienenden Menschen. Dabei werden die Möglichkeiten der geistigen, künstlerischen, körperlichen und praktischen Ausbildung sinngemäß genutzt und zu einer harmonischen Ganzheit zusammengefügt. Entsprechend der Lage von Louisenlund soll auch die seemännische Ausbildung besonders gepflegt werden. Das Landerziehungsheim bildet eine Erziehungsgemeinschaft, für deren inneres und außeres Gedeihen jeder Erwachsene und Schüler seinen Kräften entsprechend mitarbeiten soll. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Einsatz in der Forst- und Landwirtschaft, Gärtnerei und dem Handwerk zu.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch zwei seiner Mitglieder. Eines der Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Darüber hinaus sind die Mitglieder der Leitung ermächtigt, die Stiftung in Gemeinschaft mit dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes oder einem weiteren Mitglied der Leitung bei allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen zu vertreten, die der laufende Betrieb der Stiftung mit sich bringt.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens vier und maximal sechs Personen, a) dem Vorsitzenden, b) dem stellvertretenden Vorsitzenden und c) mindestens zwei und höchstens vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Mindestens ein Mitglied der Stifterfamilie ist Mitglied des Stiftungsvorstandes.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Louisenlund“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Schleswig-HolsteinBildung & ErziehungGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1948