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IRIS-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die IRIS-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Schleswig.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Berufsbildung und zur

Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung durch den Verein

"Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e.V."

Die bereitgestellten Mittel sollen insbesondere

a) zur Ausbildung von Mobilitäts- und Rehabilitatiionslehrern,

b) für die Unterrichtung von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung zur Verbesserung ihrer

Orientierungsfähigkeit und Mobilität soiw eihre lebenspraktischen Fertigkeiten,

c) für Hilfen und Angebote für Menschen, die durch Blindheit bedroht sind oder deren Sehvermögen

sich verschlechtert,

d) für gezielte Projete zur Entwicklung oder Verbesserung von Hilfsmitteln oder Geräten, die geeignet

sind, die Rehabilitation und Integration der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung zu

erleichtern,

e) für die Durchführung von Veranstaltungen, die der Rehabilitation und Integration der Menschen mit

Blindheit oder Sehbehinderung dienen, z. B. Fachtagungen, Intensivkurse Beratungen und

Erfahrungsaustausch

f) für die Information und Aufklärung der Öffenltichkeit über technische, didaktische und andere

Möglichkeiten, welche die Teilhabe der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung am

öffentlichen Leben erleichtern

verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand im Sinne der §§ 86 und 26 BGB sind die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist für sich allein vertretungsbereichtigt. Im Innenverhältnis darf die Stellvertreterin oder der Stellvertreter nur vertreten, wenn die oder der Vorsitzende verhindert ist.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus zwei Personen und zwar der oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Schleswig sind insgesamt 23 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Seit 2003 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „IRIS-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.