S24STIFTUNG24

IRIS-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die IRIS-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Schleswig.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Berufsbildung und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung durch den Verein "Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e.V." Die bereitgestellten Mittel sollen insbesondere a) zur Ausbildung von Mobilitäts- und Rehabilitatiionslehrern, b) für die Unterrichtung von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung zur Verbesserung ihrer Orientierungsfähigkeit und Mobilität soiw eihre lebenspraktischen Fertigkeiten, c) für Hilfen und Angebote für Menschen, die durch Blindheit bedroht sind oder deren Sehvermögen sich verschlechtert, d) für gezielte Projete zur Entwicklung oder Verbesserung von Hilfsmitteln oder Geräten, die geeignet sind, die Rehabilitation und Integration der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung zu erleichtern, e) für die Durchführung von Veranstaltungen, die der Rehabilitation und Integration der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung dienen, z. B. Fachtagungen, Intensivkurse Beratungen und Erfahrungsaustausch f) für die Information und Aufklärung der Öffenltichkeit über technische, didaktische und andere Möglichkeiten, welche die Teilhabe der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung am öffentlichen Leben erleichtern verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand im Sinne der §§ 86 und 26 BGB sind die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist für sich allein vertretungsbereichtigt. Im Innenverhältnis darf die Stellvertreterin oder der Stellvertreter nur vertreten, wenn die oder der Vorsitzende verhindert ist.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus zwei Personen und zwar der oder dem Vorsitzenden und der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „IRIS-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.