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Stiftung Versöhnungskirche im Pommernzentrum

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1995

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung kirchlicher Aufgaben, insbesondere die Nutzung der überwiegend durch Spenden gebauten Versöhnungskirche im Pommernzentrum im Bewusstsein der besonderen kirchlichen Tradition der Pommern zu sichern, sie als geistliche Heimat der aus ihren Heimatstädten vertriebenen Pommern und als sichtbares Zeichen andauernder Verbundenheit mit der Kirche Christi zu bewahren.

Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Versöhnungskirche im Pommernzentrum vorrangig durch Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen genutzt wird. Nichtkirchliche Veranstaltungen dürfen dem geistlichen Charakter des Kirchenraumes nicht widersprechen. Die Grundsätze der Nordelbischen Kirche für die Überlassung kirchlicher Räume sind zu beachten.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche Zwecke des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Religion & Kirche: der Hintergrund

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Europaweg 5
23570 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Das Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1995
Anerkennung13.01.1995
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1995 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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