Stiftung Windmühle Nicola
Sitz in Schleswig · anerkannt 2012
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und dauerhafte Erhaltung der
Windmühle "Nicola", durch deren Betrieb und Öffnung für die Allgemeinheit und für die
Einrichtungen der schulischen Bildung zur Förderung des Fachs Heimatkunde. Hierfür stehen der
Stiftung die Windmühle "Nicola" mit der Mühle selbst, die Remise und die diese sowie die Mühle und
das Müllerhaus verbindenden Glasgänge zur Verfügung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Heimat & Brauchtum
Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 1.778 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Kontaktdaten
Anschrift
Auf der Freiheit
24837 Schleswig
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Mitglieder des Stiftungsvorstandes vertreten die Stiftung gemeinschaftlich; eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Jeder Stifter, der Mitglied des Vorstandes ist, vertritt die Stiftung allein. Besteht der Stiftungsvorstand aus nur einem Mitglied, vertritt er die Stiftung allein. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes können durch einstimmigen Beschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter mit gleichen Befugnissen. Jeder Stiftungsvorstand kann einstimmig die Erweiterung des Stiftungsvorstandes auf drei Mitglieder bzw. bei Ablauf der Amtszeit eines Mitgliedes die erneute Beschränkung auf zwei
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 18.12.2012 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Von den 23 Stiftungen mit Sitz in Schleswig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 2012 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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