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Idstedt-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Idstedt-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Schleswig.[1] Sie ist seit 1978 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die Erhaltung der Idstedt-Halle in Idstedt als Gedenkstätte an die schleswig-holsteinische Geschichte, b) die ständige Öffnung dieser Gedenkstätte für Besucher, c) die Verbreitung der Kenntnis von den Vorgängen der schleswig-holsteinischen Geschichte der Jahre 1848 bis 1851 und 1864 und die Werbung für den Besuch der Gedenkstätte in Idstedt und Oeversee, d) Unterhaltung und Pflege der in den Bereichen Idstedt sowie Oeversee vorhandenen Gräber und

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens dreien seiner Mitglieder; eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 5 Personen und zwar dem jeweiligen Landrat des Kreises Schleswig- Flensburg sowie vier weiteren Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Idstedt-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.