Stiftung24

Beate Uhse Stiftung zu Flensburg

Sitz in Flensburg · anerkannt 2001

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,

b) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung,

c) Unterstützung v. Kriegsbeschädigten, Kriegsopfern, Zivilbeschädigten, Opfern von Straftaten sowie Personen, die infolge ihres körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

zu a) Ausstattung und Zuwendungen zur Unterhaltung von Begegnungs- und Betreuungsstätten für die genannten Personenkreise sowie Beschäftigung von Betreuungspersonal in solchen Einrichtungen.

Zu b) Anschaffung von Musikinstrumenten, Computern und anderen Ausstattungsgegenständen für schulische Einrichtungen einschließlich solcher der Erwachsenenbildung, die Ermöglichung von Begegnungen zwischen deutschen und ausländischen Schulklassen sowie Selbstverteidigungskursen von Frauen.

Zu c) Zurverfügungstellung medizinischer Hilfsmittel sowie Ermöglichung von Krankenhausaufenthalten zur Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Mergenthaler Str. 2
24941 Flensburg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Besteht der Stiftungsvorstand nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.12.2001
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Flensburg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 35 in Flensburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 35 Stiftungen mit Sitz in Flensburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2001 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung