Stiftung24

Familie Albers-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Meldorf · anerkannt 2010

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln

- zur Förderung der Erziehung, Ausbildung, Bildung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen u. durch Sport, Musik, Kunst und Kultur in Dithmarschen und Umgebung,

- zur Förderung von Kunst, Musik und Kultur,

- zur Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher in Dithmarschen und Umgebung i. S. des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Organisationen und Einrichtungen, u. a. Museen, Schulen oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts. Im Rahmen dieser Maßnahmen können auch Mittel für die Vergabe von Forschungsaufträgen und die Auslobung von Förderpreisen bereitgestellt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Hindenburgstr. 26
25704 Meldorf

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsberechtigung nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Der Stiftungsvorstand kann die Durchführung bestimmter Geschäfte auf einzelne Vorstandsmitglieder übertragen, welchen hierfür durch Vorstandsbeschluss Einzelvertretungsmacht erteilt werden kann.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu sechs Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Anerkennung27.05.2010
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Dithmarschen
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 7 Stiftungen mit Sitz in Meldorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2010 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis