Sylter Kunstmuseums-Stiftung (Abkürzung: SKS)
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Die Sylter Kunstmuseums-Stiftung (Abkürzung: SKS) ist eine Stiftung mit Sitz in Sylt-Ost / Keitum.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.
Stiftungszweck
Stiftungszweck ist die Förderung von bildender Kunst auf Sylt.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung und Erhaltung einer Sammlung von
Werken der aktuellen bildenden Kunst und deren öffentliche Ausstellung.
Die Ausstellung soll zunächst in der Galerie im Hause der Stifter und in sonstigen Räumen erfolgen,
beispielsweise in der Stadtgalerie Alte Post in Westerland oder durch Ausleihe an bestehende
Galerien, später dann im Museum der Modernen Kunst. Das Museum der Modernen Kunst wird ein für
Museen seiner Art übliches Eintrittsgeld erheben. Im übrigen soll der Eintritt frei sein.
Die Stiftung wird zunächst Besitzern von Kunstwerken, deren Besitzer nach Ausstellungsmöglichkeiten
suchen, Raum geben, beispielsweise der Stadt Westerland, welche die Rotary-Club-Bilder-Stiftung I
und II sowie die Günter Petersen-Sammlung besitzt. Die Stiftung kann auch Werke des Stifters und aus
seiner Sammlung von Werken anderer Künstler ausstellen. Die Stiftung ist offen für die leih- oder
schenkweise Zuwendung von geeigneten Kunstwerken und Sammlungen an die Stiftung. Sie wird bei
sich bietender Gelegenheit und Vorhandensein von Mitteln Kunstwerke ankaufen. Ergänzend zum
Ausstellungsbetrieb soll die Stiftung für die Öffentlichkeit Atelierbesuche bei Künstlern,
Ateliergespräche und Vorträge zur bildenden Kunst veranstalten.
Darübe hinaus ist es Aufgabe der Stiftung, bei sich bietender Gelegenheit und Vorhandensein
hinreichender Mittel, ein der Öffentlichkeit zugängliches Museum der Modernen Kunst aufzubauen,
sei es in anzumietenden oder zu erwerbenden Räumen. Dieses Museum soll auch Räume vorhalten,
in denen Gast-Künstler künstlerisch arbeiten können.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Je zwei Vorstandsmitglieder haben die Stellung des gesetzlichen Vertreters und vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis dürfen der stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Mitglied die Stiftung nur vertreten, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus vier Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
Diese Stiftung gehört zu den 0 in Sylt-Ost / Keitum erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Gleicher Zweck
- Johann Lütter Stiftung Heinsberg
- Nachbarschaftshaus Helene Kaisen - Stiftung Bremen
- Sparkassenstiftung zur Förderung der Eutiner Landesbibliothek Eutin
- Bürgerstiftung Weimar Weimar
- Alfred-Flakowski-Stiftung Brandenburg an der Havel
- Raimund von Doblhoff-Stiftung Augsburg
- Käthe-Dorsch- und Agnes-Straub-Stiftung Berlin
- Alfred Koerppen Stiftung Burgdorf
- Zweck-Übersicht
In Schleswig-Holstein
- Sparkassenstiftung zur Förderung der Eutiner Landesbibliothek Eutin
- Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein Kiel
- Anton und Martha Plugge Stiftung Heiligenstedten
- Maximilian - Stiftung Pinneberg
- Arnold Andresen Stiftung Lübeck
- Nissenstiftung Husum
- F. W. Arnz-Testament Lübeck
- Rudolf-Dankwardt-Stiftung Lübeck
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Sylter Kunstmuseums-Stiftung (Abkürzung: SKS)“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.