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Erika Thamm Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Erika Thamm Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Pinneberg.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Wissenschaft, Forschung, Diagnostik und Therapie auf dem Gebiete der Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde soweit ein Bezug zum Krankheitsbild der Depression besteht, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft/juristische Person des öffentlichen Rechts. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Weitergabe sämtlicher Mittel, d. h. insbesondere der Erträge des mobilen und immobilen Vermögens an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft/juristische Person des öffentlichen Rechtes, z. B. Universität, Kliniken, Behinderteneinrichtungen o. ä. für die Forschung, Diagnostik oder Therapie im Sinne des

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 5.806 Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich in der Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.

Organe

Der Vorstand besteht aus zwei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Erika Thamm Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:PinnebergLand Schleswig-HolsteinWissenschaft & ForschungGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2010