Stiftung24

Dr. Elke Winter - Jürgen Nissen - Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Schleswig · anerkannt 2005

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Bildung und Erziehung, der

Jugend- und Altenhilfe, des Sports und der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53

AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Am Hafen 2
24837 Schleswig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Solange die Stifterin dem Stiftungsvorstand angehört, ist sie alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen. Davon soll mindestens ein Mitglied von der HypoVereinsbank AG, Schleswig, benannt werden. Das weitere Vorstandsmitglied soll ein Repräsentant des öffentlichen Lebens sein oder ein Bankkaufmann des gehobenen Dienstes.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung20.10.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2005 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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