Stiftung24

Hospiz- und Palliativ- G. und R. Meier Stiftung

Sitz in Schleswig · anerkannt 2018

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und die Verwendung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtswesens und der Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO), die aufgrund einer lebensbegrenzenden Erkrankung und deshalb infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Unterstützung anderer angewiesen sind, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Weitergabe von Mitteln an die in Abs.1 genannten Körperschaften, die diese Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen zu verwenden haben:

a) Unterstützung des laufenden Betriebs eines stationären Hospizes in der Stadt Schleswig oder in dem Kreis Schleswig-Flensburg einschließlich aller damit zusammenhängender Tätigkeiten,

b) ambulanter, palliativ-pflegerischer Maßnahmen und der Begleitung der Angehörigen/Zugehörigen sowie Trauerarbeit,

c) Förderung der Aus-/Fort- und Weiterbildung für Fach-/Assistenz- und Unterstützungskräfte und Ehrenamtliche in den vorgenannten Aufgaben und zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die der Allgemeinheit zugutekommen,

d) Förderung von Öffentlichkeitsarbeit zum besseren Verständnis des Hospizgedankens, des Umgehens mit Sterben, Trauer und Tod.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Gesundheit: der Hintergrund

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Moltkestraße 45a
24837 Schleswig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder.

Organe

Das vertretungsberechtige Organ ist der Vorstand, dieser besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung23.04.2018
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 2018 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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