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Ilse und Erik Borgwaldt-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Hinweis zum Sitz

Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Schleswig-Holstein geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Rheinland-Pfalz. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Die Ilse und Erik Borgwaldt-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 2000 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Sicherheit & Rettungswesen.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, vornehmlich aus Seenot, durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 543 Stiftungen im Bereich Sicherheit & Rettungswesen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86, 26 BGB. Solange die Stifterin Mitglied des Stiftungsvorstandes ist, ist sie allein vertretungsberechtigt. Für den Fall der Handlungsunfähigkeit der Stifterin sind die beiden übrigen Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus drei Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Ilse und Erik Borgwaldt-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.