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Dr. Maria Vollmary-Stiftung

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gemeinnützig

Die Dr. Maria Vollmary-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Mainz.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung des Musiklebens und des künstlerischen Nachwuchses, insbesondere durch Konzerte und andere geeignete Veranstaltungen. Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch: 1. die finanzielle Förderung von Konzerten, die im Rahmen der Aktivitäten der Gesellschaft der Musikfreunde Bad Bergzabern e.V. – GMF -, Eichbornstraße 5, 76829 Landau angeboten werden. 2. die Förderung von hochbegabten jungen Künstlerinnen und Künstlern (bis max. 30 Jahre alt) durch finanzielle Beteiligung an der Finanzierung ihrer Konzerte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

In Mainz sind insgesamt 161 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 161 Stiftungen mit Sitz in Mainz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2014 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Dr. Maria Vollmary-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.