Stiftung24

Queeres Leben in Rheinland-Pfalz

Sitz in Mainz · anerkannt 2025

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung des demokratischen Staatswesens durch Teilhabe und Sichtbarkeit queerer Menschen (das sind: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*idente, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen) als gleichwertige und gleichberechtigte Bürger*innen der Bundesrepublik Deutschland im Sinne der Förderung bürgerschaftlichen Engagements.
Zum Stiftungszweck gehören die Förderung
- der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen und/oder sexuellen Identität diskriminiert werden
- der Jugend- und Altenhilfe
- der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Wohlfahrtspflege
- von Wissenschaft und Forschung
- von Kunst und Kultur
- des Sports
sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Kaiserstraße 38
55118 Mainz

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2025 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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