Stiftung24

Friedrich Karl Gotsch Stiftung

Sitz in Schleswig · anerkannt 1971

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung hat den Zweck, die in der Stiftungsurkunde vom 1. Januar 1971 genannten Bildwerke zu

einer repräsentativen Auswahl des Werkes von Friedrich Karl Gotsch zu ergänzen, diese Auswahl

möglichst geschlossen zu bewahren und durch Ausstellungen, Veröffentlichungen und auf andere

Weise - wobei auch das Gesamtwerk von Friedrich Karl Gotsch in seiner ganzen Vielfalt zu beachten

ist - öffentlich zur Geltung zu bringen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Schloss Gottorf
24837 Schleswig

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorsitzende des Vorstandes vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Im Falle seiner Verhinderung wird die Stiftung durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Mitgliedern; eines davon soll der jeweilige Direktor des schleswig-holsteinischen Landesmuseums in Schleswig, Schloss Gottorf, sein.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1971
Anerkennung20.04.1971
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 23 Stiftungen mit Sitz in Schleswig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1971 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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