Stiftung24

Südwestpfalzliebe - eine Stiftung der VR-Bank Südwestpfalz eG

Sitz in Zweibrücken · anerkannt 2024

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist, mit Bezug zur Region Südwestpfalz, speziell innerhalb der Städte Pirmasens, Zweibrücken und Rodalben sowie aller weiteren Ortsgemeinden innerhalb des Geschäftsgebietes der VR-Bank Südwestpfalz eG die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der nachfolgend genannten gemeinnützigen Zwecke:
1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten (auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67) und von Tierseuchen;
3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
4. die Förderung von Kunst und Kultur;
5. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
6. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
7. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes;
8. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten;
9. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung;
10. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung.
Speziell die Förderung der zuvor genannten Zwecke 3, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, sowie 6, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, worunter die Stiftung die Förderung der Berufsausbildung und Bildung im Allgemeinen versteht, sollen im Vordergrund stehen. Ziel ist es, bei diesen Förderungen dem Fachkräftemangel sowie beispielsweise dem „Arztpraxissterben“ entgegenzuwirken.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Kaiserstr. 45
66482 Zweibrücken

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

In Zweibrücken sind insgesamt 19 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2024 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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