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Europäische Stiftung Finanzwirtschaft Zweibrücken

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gemeinnützig

Die Europäische Stiftung Finanzwirtschaft Zweibrücken ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Zweibrücken.[1] Sie ist seit 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Vertiefung des finanzwirtschaftlichen Wissens- und Erfahrungsaustausches zwischen Hochschule und Finanzwirtschaft. Zum Stiftungszweck gehört es insbesondere, Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Finanzwirtschaft, auch in Kooperation mit anderen Trägern, durchzuführen oder zu fördern.
Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch:
a) die Förderung von Forschung und Lehre in Studiengängen mit finanzwirtschaftlichem Schwerpunkt
b) den Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Hochschule und Finanzwirtschaft
c) die Förderung, Entwicklung und Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Finanzwirtschaft, auch in Kooperation mit anderen Trägern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Zweibrücken verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Europäische Stiftung Finanzwirtschaft Zweibrücken“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.