Stiftung24

Alfred-Welter-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Zweibrücken · anerkannt 2002

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist
a) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO),
b) die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO),
c) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO),
d) die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO),
Die Zwecke der Stiftung werden insbesondere verwirklicht durch:
a) die Vergabe des Alfred-Welter Preises an Abiturientinnen und Abiturienten für sehr gute Leistungen auf dem Gebiet Mathematik/Naturwissenschaften, Deutsch und Latein;
b) Förderung von Projekten und Arbeitsgemeinschaften im Wettbewerb „Jugend forscht - Schüler experimentieren“;
c) Unterstützung von Forschungsvorhaben und Hilfsprojekten, die eine Verbesserung der menschlichen Lebensqualität zum Ziel haben;
d) Förderung gemeinnütziger Einrichtungen und Körperschaften der Heimatpflege und Heimatkunde
e) Förderung gemeinnütziger Einrichtungen und Körperschaften des Naturschutzes und der Landschaftspflege
f) Förderung gemeinnütziger Kunst- und Kultureinrichtungen (z. B. Schulen, Theater; Kulturvereine)

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Anschrift und Kontakt

Anschrift

Schlossplatz 11a
66482 Zweibrücken

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Zweibrücken verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung