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Zweibrücker Kulturgut-Stiftung Gehrlein-Fuchs

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gemeinnützig

Die Zweibrücker Kulturgut-Stiftung Gehrlein-Fuchs ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Zweibrücken.[1] Sie wurde 1976 errichtet und 1977 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

Der Zweck der Stiftung ist die Beschaffung und Erhaltung Zweibrücker Kulturgutes, insbesondere aus dem Bereich des ehemaligen Herzogtums Pfalz-Zweibrücken, wie Büchern, Schriften, Dokumenten, Einrichtungsgegenständen, Möbeln, Bildern, Kleidern, Kostümen, Trachten, Porzellan, Münzen, Waffen u. a., mit dem Ziele, sie zu erhalten und der Allgemeinheit zugänglich zu machen durch Ausstellung in eigenen Räumen oder als Leihgabe an bestehende Einrichtungen, um zur Förderung und wissenschaftlichen Erkenntnis der Heimatgeschichte beizutragen und diese den Bürgern, insbesondere der Jugend, nahezubringen. In besonders geeigneten Fällen kann die Stiftung die Herausgabe und die Drucklegung regionalgeschichtlich bedeutsamer Veröffentlichungen finanziell unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Zweibrücken verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1977 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Zweibrücker Kulturgut-Stiftung Gehrlein-Fuchs“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ZweibrückenLand Rheinland-PfalzKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1977