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Das Recht der Tiere Stiftung

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gemeinnützig

Die Das Recht der Tiere Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Grafschaft.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Umwelt, Natur & Tiere.

Zweck laut Satzung

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Sie handelt in selbstloser Absicht, d. h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck der Stiftung sind die Förderung des Tierschutzes, die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck soll insbesondere erfüllt werden:
a) durch die Weitergabe von Mitteln an Tierschutzeinrichtungen,
b) durch die Förderung und den Ausbau der „alternativen“ Tierhaltung; durch die Förderung und Mittelbezuschussung von Betrieben, die eine artgerechte und im Sinne des Tierschutzgesetzes einwandfreie Nutztierhaltung betreiben,
c) durch die Aufklärung von Verbrauchern der unmittelbaren oder mittelbaren Erzeugnisse der Nutztierhaltung,
d) durch die konkrete Ansprache der breiten Öffentlichkeit und durch die Weitergabe aktueller Informationen über die vorherrschenden Missstände in der industriellen Nutztierhaltung und den damit verbundenen Erzeugungswegen und –methoden, sei es in Form von Aufklärungskampagnen oder Vorträgen an Schulen und Universitäten, sei es durch redaktionelle Beiträge oder Annoncen in Zeitungen oder mit Hilfe von Veröffentlichungen in den Medien,
e) letztlich durch die Schaffung eines gesellschaftspolitischen Konsenses für die gesetzliche Verankerung einer innerhalb oder neben dem Tierschutzgesetz eigenen oder weiterführenden Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, Tierrechte in der Bundesrepublik Deutschland durch natürliche oder juristische Personen einzuklagen.
Auf dem Gebiet der Förderung des Tierschutzes soll der Stiftungszweck insbesondere mittelbar gefördert werden durch Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung von steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, jeweils im Rahmen der Zwecksetzung dieser Stiftung. Die Stiftung ist eine Förderstiftung i.S.d. § 58 Nr. 1 AO.
Daneben kann die Stiftung ihren Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen.
Die angeführten Maßnahmen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks sind nicht abschließend. Die Stiftung kann ferner alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck nachhaltig zu verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Umwelt, Natur & Tiere tun

Umwelt- und Naturschutzstiftungen kaufen und pflegen Flächen, betreiben Artenschutzprojekte, fördern Umweltbildung oder unterstützen Tierheime und Tierschutzarbeit. Naturschutz, Landschaftspflege, Umweltschutz und Tierschutz sind in § 52 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 14 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

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Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Grafschaft erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Das Recht der Tiere Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Rheinland-PfalzUmwelt, Natur & TiereGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2012