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Das Recht der Tiere Stiftung

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gemeinnützig

Die Das Recht der Tiere Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Grafschaft.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. Sie handelt in selbstloser Absicht, d. h. sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Stiftung sind die Förderung des Tierschutzes, die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz im Sinne des § 52 der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck soll insbesondere erfüllt werden: a) durch die Weitergabe von Mitteln an Tierschutzeinrichtungen, b) durch die Förderung und den Ausbau der „alternativen“ Tierhaltung; durch die Förderung und Mittelbezuschussung von Betrieben, die eine artgerechte und im Sinne des Tierschutzgesetzes einwandfreie Nutztierhaltung betreiben, c) durch die Aufklärung von Verbrauchern der unmittelbaren oder mittelbaren Erzeugnisse der Nutztierhaltung, d) durch die konkrete Ansprache der breiten Öffentlichkeit und durch die Weitergabe aktueller Informationen über die vorherrschenden Missstände in der industriellen Nutztierhaltung und den damit verbundenen Erzeugungswegen und –methoden, sei es in Form von Aufklärungskampagnen oder Vorträgen an Schulen und Universitäten, sei es durch redaktionelle Beiträge oder Annoncen in Zeitungen oder mit Hilfe von Veröffentlichungen in den Medien, e) letztlich durch die Schaffung eines gesellschaftspolitischen Konsenses für die gesetzliche Verankerung einer innerhalb oder neben dem Tierschutzgesetz eigenen oder weiterführenden Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, Tierrechte in der Bundesrepublik Deutschland durch natürliche oder juristische Personen einzuklagen. Auf dem Gebiet der Förderung des Tierschutzes soll der Stiftungszweck insbesondere mittelbar gefördert werden durch Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder für die Verwirklichung von steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, jeweils im Rahmen der Zwecksetzung dieser Stiftung. Die Stiftung ist eine Förderstiftung i.S.d. § 58 Nr. 1 AO. Daneben kann die Stiftung ihren Zweck auch unmittelbar selbst verwirklichen. Die angeführten Maßnahmen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks sind nicht abschließend. Die Stiftung kann ferner alle Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Stiftungszweck nachhaltig zu verwirklichen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Das Recht der Tiere Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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Kategorien:Land Rheinland-PfalzUmwelt, Natur & TiereGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2012