Stiftung24

Sparkassenstiftung Zukunft

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Siegen · anerkannt 2008

gemeinnützig

Stiftungszweck

17 Stiftungszwecke garantieren, dass eine bunte Vielfalt an Bedürfnissen umgesetzt wird – zu Gunsten der Menschen in der Region Rosenheim. Die Sparkassenstiftungen Zukunft initiieren aber auch eigene Projekte wie die Aktion Aufwind: Das soziale Hilfsprojekt unterstützt seit 2012 sozial benachteiligte Familien und setzt sich für mehr Chancengleichheit ein. Mit einer jährlichen Zuwendung erhöht die Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling regelmäßig das Vermögen der Stiftungen und stärkt dadurch ihr Fortbestehen für die Zukunft.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Postfach 10 09 48
57009 Siegen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Hannes Gieseler (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Walter Kiß (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Paul Wagener (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Nadine Uebe-Emden, Vorsitzende (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Steffen Mues, stellv. Vors. (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Burkhard Braach (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Günter Zimmermann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Kyrillos Kaioglidis (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Nicole Reschke (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Tillmann Reusch (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2008
Anerkennung31.03.2008
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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