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Stiftung Taubstummenheim Schleswig

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Taubstummenheim Schleswig ist eine Stiftung mit Sitz in Schleswig.[1] Sie ist seit 1898 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Betreuung von Hörgeschädigten. Zur Erfüllung dieses Zwecks

unterhält die Stiftung in Schleswig ein Taubstummenheim. Für den Fall, dass es nicht möglich ist, das

Taubstummenheim mit Hörgeschädigten zu belegen, können die Räumlichkeiten für andere

behinderte Personen zur Verfügung gestellt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Mildtätigkeit: der Hintergrund

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand mit mind. 2 seiner Mitglieder

Organe

Vorstand besteht aus 7 Personen, a) dem Direktor der staatlichen Internatsschule für Hörgeschädigte in Schleswig, b) einem Vertreter des Sozialministeriums oder des überörtlichen Sozialhilfeträgers in Schleswig- Holstein, c) zwei Angehörigen des Kreises der aktiven oder der ehemaligen Mitglieder des Lehrkörpers der Staatlichen Internatsschule für Hörgeschädigte in Schleswig, d) zwei Bürgern der Stadt Schleswig,

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 23 Stiftungen mit Sitz in Schleswig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 1898 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Taubstummenheim Schleswig“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.