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Stiftung Taubstummenheim Schleswig

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Taubstummenheim Schleswig ist eine Stiftung mit Sitz in Schleswig.[1] Sie ist seit 1898 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung und Betreuung von Hörgeschädigten. Zur Erfüllung dieses Zwecks unterhält die Stiftung in Schleswig ein Taubstummenheim. Für den Fall, dass es nicht möglich ist, das Taubstummenheim mit Hörgeschädigten zu belegen, können die Räumlichkeiten für andere behinderte Personen zur Verfügung gestellt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand mit mind. 2 seiner Mitglieder

Organe

Vorstand besteht aus 7 Personen, a) dem Direktor der staatlichen Internatsschule für Hörgeschädigte in Schleswig, b) einem Vertreter des Sozialministeriums oder des überörtlichen Sozialhilfeträgers in Schleswig- Holstein, c) zwei Angehörigen des Kreises der aktiven oder der ehemaligen Mitglieder des Lehrkörpers der Staatlichen Internatsschule für Hörgeschädigte in Schleswig, d) zwei Bürgern der Stadt Schleswig,

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Taubstummenheim Schleswig“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.