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Doris Rüstig-Ladewig Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Doris Rüstig-Ladewig Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Kiel.[1] Sie ist seit 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Bewahrung und Vermittlung des künstlerischen Werkes Doris Rüstig-Ladewigs für die Nachwelt, sowie die Förderung der bildenden Kunst und des kulturellen Lebens. Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklich durch: • Die ideelle wie auch materielle Förderung von Einrichtungen der bildenden Künste und Galerien, • Die ideelle als auch materielle Unterstützung von Fördermaßnahmen im Bereich der künstlerischen und musischen Bildung, • Die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, • Den Erwerb, die Pflege und Restaurierung von Kunstgegenständen der Künstlerin und anderen Künstlern, deren Ausstellung sowohl durch die Stiftung selbst als auch in öffentlichen Einrichtungen und öffentlich zugänglichen Ausstellungen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Doris Rüstig-Ladewig Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.