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Familienstiftung Barbara und Axel von Lingelsheim

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Familienstiftung

Die Familienstiftung Barbara und Axel von Lingelsheim ist eine Stiftung mit Sitz in Schönberg.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig und Mildtätigkeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Versorgung der Stifter und der leiblichen Nachkommen in direkter Linie und adoptierten Nachkommen, zu gewährleisten.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) die umfängliche wirtschaftliche Absicherung der Stifter in allen Lebenslagen, insbesondere im Falle von Krankheit, Pflegefall und sonstiger Gebrechlich- und Bedürftigkeit, soweit die Aufwendungen dafür nicht aus privaten oder gesetzlichen Versicherungsleistungen gedeckt werden,

b) die Förderung der schulischen, universitären und beruflichen Ausbildung (z. B. Schul- und Studiengebühren, Unterbringung am Schul-, bzw. Studienort, Prüfungsgebühren),

c) die Unterstützung bei Gründung und Aufbau einer unterhaltssichernden Existenz (z. B. in erster Linie durch Gewährung von rückzahlbaren zinsgünstigen Darlehen und – in besonderen Fällen – durch Hingabe von zweckgebundenen Zuschüssen),

d) die finanzielle Unterstützung in Fällen wirtschaftlicher Not und sonstiger nachgewiesener Bedürftigkeit (z. B. Erwerb- und Berufsunfähigkeit),

e) die Unterhaltung und Pflege der Familiengräber,

f) die Bewahrung und Pflege des Familienarchivs,

g) die Organisation und Durchführung von Familientagen der Familie „von Lingelsheim“ in Abständen von 10 Jahren seit der Errichtung der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.

Organe

Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Schönberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 2011 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Familienstiftung Barbara und Axel von Lingelsheim“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.