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Gudruns Kinder-Stiftung - Stiftung zur Erinnerung an Gudrun Kockmann-Schadendorf

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bad Bramstedt · anerkannt 2002

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die gesamten Mittel der Stiftung werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.

Zur Verwirklichung des Satzungszwecks sollen insbesondere Vorhaben und Projekte von Kindergärten, Grundschulen, Jugendzentren, Kinder- oder Jugendgruppen, gemeinnützigen Vereinen der Kinder- und Jugendhilfe aus Mitteln der Stiftung finanziell unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Soziales & Wohlfahrt als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Am Kapellenhof 3 a
24576 Bad Bramstedt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Der stellvertretende Vorsitzende darf nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden tätig werden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei bis sechs Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2002
Anerkennung07.03.2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Segeberg
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Bad Bramstedt sind insgesamt 5 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2002 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis