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Eilun Feer - Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Hinweis zum Sitz

Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Schleswig-Holstein geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Hessen. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein.

Die Eilun Feer - Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Wolfhagen.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Heimat & Brauchtum.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der kulturellen Belange der friesischen Heimat, insbesondere die Erhaltung der friesischen und plattdeutschen Sprache, die Erhaltung und Verbreitung des friesischen Brauchtums und die Erhaltung kultureller Einrichtungen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 1.779 Stiftungen im Bereich Heimat & Brauchtum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und maximal fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Eilun Feer - Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WolfhagenLand Schleswig-HolsteinHeimat & BrauchtumGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2009