S24STIFTUNG24

Bürgerstiftung Leck - Miteinander - Füreinander

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Leck - Miteinander - Füreinander ist eine Stiftung mit Sitz in Leck.[1] Sie ist seit 2004 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung: - der Bildung und Erziehung, - der Jugend- und Altenhilfe, - der Kultur, - des Sports, - des Umwelt- und Naturschutzes, - des demokratischen Staatswesens, - der Völkerverständigung sowie - der Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts; b) die Unterstützung bedürftiger Personen i S. des § 53 AO, c) die Förderung kirchlicher Zwecke i. S. des § 54 AO. Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch - die Weitergabe von Mitteln an die unter a) aufgeführten Körperschaften mit der Maßgabe, diese für bestehende und neue Förderprojekte in Leck einzusetzen. Investitionskosten für Bau- und Umbaumaßnahmen dürfen nicht gefördert werden. Bewährte Maßnahmen und Projekte können in Einzelfällen in Anerkennung ihrer bereits geleisteten Arbeit mehrfach, jedoch nur einmal jährlich, gefördert werden; bI die finanzielle Unterstützung bedürftiger Personen i. s. des § 53 Nr. 2 AO und/oder Mitfinanzierung von Hilfeleistungen, die auf eine persönliche, pflegerische Hilfe der in § 53 Nr. 1 AO genannten Personen gerichtet sind; c) die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen i. S. des § 54 Abs. 2 AO durch Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Solange das Stiftungsvermögen nicht mehr als 250.000 Euro beträgt, sind ausschließlich die in Absatz 2 genannten Zwecke zu verwirklichen. Wenn das Stiftungsvermögen 250.000 Euro übersteigt, kann der Vorstand die Tätigkeitsbereiche der Stiftung durch Änderung der Satzung erweitern um eigene Vorhaben und Maßnahmen zur unmittelbaren Förderung weiterer in § 2 Abs. 2 Buchst a) in Verbindung mit der Anlage 1 zum Stiftungsgeschäft aufgeführter Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Er besteht aus a) der jeweiligen Bürgervorsteherin / dem jeweiligen Bürgervorsteher der Gemeinde Leck (Vorsitzender), b) der / dem Vorsitzenden des Ortsverbandes des DRK Leck (stellvertr. Vorsitzende/r), c) zwei von der Gemeindevertretung Leck zu benennenden Mitgliedern,

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Leck - Miteinander - Füreinander“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.